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Keine Knete mehr gegen blaue Schecks

■ Die deutschen Banken wollen die Zahlungsgarantie für Eurocheques abschaffen: zu teuer und zuwenig genutzt. Verbraucherverbände sehen Kundeninteressen in Gefahr.

Berlin (taz) – Das ist garantiert: Bis zu 400 Mark ist jeder Eurocheque wert. Die Bank zahlt das Geld jedem aus, der den unterschriebenen Scheck einlösen will. Das nennt man Zahlungsgarantie – und die wollen die Banken jetzt abschaffen, weil der Eurocheque sowieso kaum noch genutzt werde und er wegen der hohen Bearbeitungskosten zu teuer sei.

Die elektronischen Zahlungsmöglichkeiten wie electronic cash, Kreditkarten oder die Bargeldbeschaffung mit Hilfe der rund 45.000 Geldautomaten im Lande haben den Eurocheque vom Markt verdrängt. Beliebt war er vor allem als Zahlungsmittel im Urlaub. Noch 1995 haben deutsche Urlauber nach Angaben des Bundesverbandes deutscher Banken 15,8 Millionen Schecks ausgestellt. Seitdem hat sich diese Zahl praktisch halbiert: auf 8,1 Millionen Zahlungsvorgänge im letzten Jahr.

Norwegen und Schweden haben den Eurocheque schon aus ihrem Zahlungsrepertoire gestrichen. Oliver Wolfrum vom Bundesverband deutscher Banken meint: „Der Eurocheque ist ein Auslaufmodell.“ Darum soll die Zahlungsgarantie aufgehoben werden: Wer in Zukunft einen Eurocheque entgegennimmt, kann von keiner Bank mehr verlangen, daß er auch eingelöst wird. „Das ist das Todesurteil für den Eurocheque“, prophezeit Manfred Westphal, Referent für Finanzdienstleistungen bei der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände. Er sieht die Interessen der Kunden in Gefahr, die den Eurocheque immer noch nutzten.

Noch mehr ärgert ihn, daß die Banken auch das EC-Lastschriftverfahren einschränken wollen, das heißt die Bezahlung mit der EC-Karte ohne PIN-Nummer und ohne Online-Kontoabfrage. Das erfreue sich wachsender Beliebtheit, sagt Westphal. Es sei einfach, kostengünstig und bei falschen Abbuchungen könne der Kunde durch einfachen Widerspruch seine Rechte wahren.

Von abschaffen könne keine Rede sein, kontert der Bankenverband. Es habe sich in weiten Teilen ein „wildes Lastschriftverfahren“ etabliert, das die Banken nicht mehr hinnehmen wollen: Mit einfachen Kartenlesegeräten können die Karteninformationen als Lastschriftformular ausgedruckt werden. Der Kunde unterschreibt, und die Bank zahlt aus. Allerdings ist das Verfahren nicht von den Banken autorisiert. Denn es werden Informationen verarbeitet, die sonst nur gegen Gebühr zur Verfügung gestellt werden.

Außerdem haben die Banken unter dem Kürzel POZ ein eigenes Lastschriftverfahren im Angebot. Weil hier im Gegensatz zum elektronischen Ec-Cash-Verfahren keine Zahlungsgarantie besteht, wird per Datenleitung abgefragt, ob das Konto möglicherweise gesperrt ist. Doch auch das POZ-Verfahren ist in Gefahr. Die Verbraucherverbände befürchten höhere Gebühren, womit es für Handel und Kunden unattraktiv werde. Die Banken setzen nämlich lieber auf voll elektronischen Ec-Cash. Ein Bearbeitungsvorgang wie beim Lastschriftverfahren findet nicht statt. Dadurch sparen die Banken Personalkosten. Verbraucherschützer Westphal aber bezeichnet die einseitige Durchsetzung des Ec-Cash-Verfahrens als unakzeptabel. Problematisch seien die Kosten für den Handel und die mit dem Einsatz der PIN-Codes verbundenen Sicherheits- und Haftungsrisiken für den Verbraucher. Thorsten Denkler

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