: Kosovo-Albaner sind asylberechtigt
■ Verwaltungsgericht Münster: Keine Klarheit über sichere Gebiete
Münster (dpa) – Das Verwaltungsgericht Münster hat Kosovo- Albanern trotz der Bemühungen um einen Frieden einen Anspruch auf Asyl zugesprochen. Albaner seien im Kosovo derzeit als Volksgruppe einer Verfolgung ausgesetzt, erklärten die Richter in einem gestern veröffentlichten Urteil. Ob es sichere Gebiete in Jugoslawien gebe, sei fraglich, so die Richter der 4. Kammer. Geklagt hatte in Münster eine Albanerin, die 1994 nach Deutschland gekommen war. Die Gerichte haben die Frage bundesweit bisher unterschiedlich beurteilt. So hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf als erstes Gericht nach der Anerkennung des G-8-Friedensplans am vergangenen Freitag drei Asylverfahren von Kosovo-Albanern überraschend vertagt. Die Verwaltungsgerichte in Aachen und Köln hatten dagegen bereits in den vergangenen Wochen zugunsten der Flüchtlinge entschieden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen