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Die Lage spritzt sich zu

Hamburger Methadonprogramm wird verschlimmbessert. Soziale Indikation für Drogenersatz entfällt durch Bundes-Neuregelung  ■ Von Elke Spanner

Der Hamburger Sonderweg wird eingeebnet. Wenn am 1. Juli die neuen bundesweiten Richtlinien zur Methadonbehandlung Drogensüchtiger in Kraft treten, gilt auch in dieser Stadt nicht länger der „Hamburger Methadonvertrag“. Sozialsenatorin Karin Roth (SPD) freute sich gestern, daß bundesweit der Personenkreis, der in das Methadonprogramm aufgenommen werden kann, ausgeweitet werde. Daß auch in Hamburg künftig mehr Junkies die Ersatzdroge bekommen werden, vermochte sie indes nicht zu bestätigen.

Rund 3000 Menschen werden derzeit in der Hansestadt mit Methadon oder Polamidon substituiert. Nach den bundesweiten „NUB-Richtlinien“ konnte in das Programm nur aufgenommen werden, wer schwer krank oder schwanger war. In Hamburg war darüber hinaus auch eine soziale Indikation möglich. Rund die Hälfte der Substituierten, so der Drogenbeauftragte des Senates, Horst Bossong, ist im Methadonprogramm, um die Wartezeit bis zur Entgiftung zu überbrücken, oder weil der Partner die Ersatzdroge bekommt und das Zusammenleben erleichtert werden soll.

Nach der neuen „Richtlinie zu anerkannten Untersuchungs-und Behandlungsmethoden (AUB)“ fällt diese soziale Indikation weg. Dennoch spricht auch der Präsident der Hamburger Ärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, von einem Erfolg. Denn nun gebe es einen Paragraphen, der es ÄrztInnen ermögliche, auch ohne schwere Erkrankung das Substitut zu verordnen – wenn dadurch dauerhaft Drogenabstinenz erreicht werden könne. Damit sei erstmals Drogensucht als Krankheit anerkannt. Anders als bei sonstigen Krankheiten zahlen die Krankenkassen jedoch nicht allein aufgrund der ärztlichen Verordnung. Eine Kommission aus VertreterInnen der Kassen und der ÄrztInnenschaft muß die Behandlung erst noch bewilligen.

In einer dreimonatigen Übergangsfrist werden nun die Akten aller derzeit substituierten KonsumentInnen überprüft. Michael Späth, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung, beruhigt: „Niemand braucht Angst zu haben, aus dem Methadonprogramm herauszufallen.“ Der Drogenbeauftragte Bossong hingegen räumt ein, daß es zumindest für diejenigen Probleme geben könnte, die wegen ihres Partners mit substituiert werden. Ob sich der Personenkreis aufgrund der neuen Richtlinien gar erhöhe, „sei nicht ausschlaggebend für die Beurteilung als Erfolg“. Anfang März war gefordert worden, den Zugang zum Methadonprogramm einer größeren Gruppe zu ermöglichen. Das Gerichtsmedizinische Institut am UKE hatte festgestellt, daß im vorigen Jahr 38 Menschen an Methadon gestorben sind; überwiegend Junkies, die sich die Ersatzdroge illegal besorgen mußten. Um Doppelverschreibungen und einen Schwarzmarkt zu verhindern, soll nun eine zentrale Meldestelle eingerichtet werden.

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