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Deutscher Tabakindustrie steht Millionenklage bevor

■ Medizinrechtler erarbeitet Klageschrift. Zigarettenhersteller reagieren gelassen

Hamm/Bonn (dpa/AP) – Auch der deutschen Tabakindustrie drohen jetzt Millionenklagen. Die Branche wisse seit fast 20 Jahren über die Suchtgefahr zweier Tabaksubstanzen Bescheid, habe aber nicht entsprechend darauf hingewiesen, erläuterte der Medizinrechtler Burkhard Oexmann gestern in Hamm. Der Bundesverband der Zigarettenindustrie sieht einer Klage beim Dortmunder Landgericht allerdings „gelassen entgegen“, sagte Hauptgeschäftsführer Ernst Brückner.

Oexmann hatte im vorigen Jahr im Auftrag zweier Krankenkassen eine 24seitige Klageschrift erarbeitet. „Durch die süchtig machenden Substanzen Nikotin und Acetaldehyd in den Zigaretten können die Konsumenten auf die bestehenden Packungswarnhinweise nicht mehr reagieren“, so Oexmann. Deshalb habe die Tabakindustrie eindeutig gegen das Produkthaftungsgesetz verstoßen. Vorbild für die Klage seien Zivilprozesse in den USA und in Frankreich. Dort haben die Gerichte die Tabakindustrie zu enormen Schadenersatzzahlungen verpflichtet.

Der Bundesverband der Zigarettenindustrie hingegen sieht keine Chance für eine solche Klage. „Die Rechtslage in Deutschland und Europa ist so eindeutig, daß für uns keine Gefahr besteht“, sagte Brückner. „Die Wirkung von Zigaretten ist landläufig bekannt. Es soll keiner erzählen, daß er nicht gewußt habe, daß es schwer ist, mit dem Rauchen aufzuhören.“

Oexmann erhofft sich von der Klage ein Umdenken der politisch Verantwortlichen in Bonn und Brüssel. „Denkbar ist, daß die Tabakindustrie dazu verpflichtet wird, einen Teil der entstehenden Kosten im Gesundheitswesen durch eine Pauschale auszugleichen.“ Das könne sich in der Höhe von einer Mark pro verkaufter Schachtel bewegen. Als Zeugen sollen in dem Prozeß Raucher aussagen, die an Lungenkrebs leiden.

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