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Stromverträge gründlich prüfen

■ Bremer Verbraucherzentrale reagiert auf private Stromanbieter: Angebote und Verträge sollen gründlich geprüft werden

Vor rund zehn Tagen trat der ProMarkt gemeinsam mit dem privaten Stromanbieter Ares an die Bremer Öffentlichkeit. Ares will als erster Anbieter auch privaten KundInnen die Vorteile eines liberalisierten Energiemarktes in Form von Preissenkungen zugänglich machen. Raymond Krieger von der Bremer Verbraucherzentrale rät jedoch zur Besonnenheit vor dem Vertragsabschluß.

taz: Der Stromanbieter Ares will Stadtwerkestrom künftig billiger anbieten. Möglicherweise werden andere Firmen mit ähnlichen Angeboten nachziehen. Von der Verbraucherzentrale raten Sie zur Vorsicht beim Wechsel weg vom bisherigen Monopolisten. Warum?

Raymond Krieger: Dieser neue Stromanbieter soll oder will preiswerter sein – ohne daß man aber im Moment nachvollziehen kann, wie und warum.

Immerhin, zwei Tage nachdem Ares an die Öffentlichkeit trat, kündigte auch die swb AG Strompreissenkungen für Großkunden an – für die privaten Kleinabnehmer kommt die Preissenkung erst später. Das zeigt doch, daß es Spielraum gibt. Anders als die swb AG macht Ares den Strom aber wenigstens auch für Privatkunden billiger.

Wir fordern schon lange Preissenkungen gerade für Kleinverbraucher. Es darf nicht sein, daß die Großkunden durch eine Quersubventionierung davon profitieren, daß die privaten Haushalte noch zuviel zahlen. Nur muß dies natürlich auf nachvollziehbarem Wege geschehen; die Preiskalkulation muß transparent bleiben. Die Quersubventionierung wurde bislang eher von den Monopolisten betrieben. Das betrifft doch nicht das Angebot des neuen Anbieters?

Das wissen wir nicht genau. Der Preis, der jetzt genannt wird, scheint uns jedenfalls aus der Luft gegriffen.

Der Ares-Preis soll pro Kilowattstunde rund fünf Pfennige unter dem Stadtwerketarif liegen.

Ja, und bisher haben sie nicht verraten, wie sich dieser Preis zusammensetzt. Sie sind ja kein Hersteller von Strom und müssen den Strom also zu Betrag X einkaufen. Dazu kommt eine Durchleitungsgebühr, die dann an die Netzbetreiber geht. Die Stadtwerke haben uns gesagt, man sei in konkrete Verhandlungen noch nicht eingetreten. Dazu kommt eine Konzessionsabgabe – und außerdem ist die Frage: Werden die Stromzähler übernommen? Was für Dienstleistungen wird es geben – oder liefert der neue Stromanbietern nur Strom? Über die Stadtwerke kann man denken wie man will. Daß sie zuviel Geld aus dem Monopol herausgeschöpft haben, ist richtig. Dafür haben sie aber auch – natürlich nicht uneigennützig – Förderprogramme zur Brennwerttechnik und ähnlichem aufgelegt. Denkbar wäre, daß Unternehmen jetzt versuchen, mit möglichst vielen abgeschlossenen Verträgen als Großkunde an die ehemaligen Versorger heranzutreten und dort einen möglichst kleinen Preis zu erzielen, um den Strom günstig weiterzuverkaufen. Uns von der Verbraucherzentrale geht es darum, daß mehr Strom aus regenerativen Quellen, aus Wind, Sonne und Blockheizkraftwerken erzeugt wird.

Das kann man aber doch nur dem Gesetzgeber und nicht privaten Anbietern vorwerfen, die ganz legal vom liberalisierten Strommarkt profitieren wollen.

Stimmt. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände hat zum Energiewirtschaftsgesetz schon gefordert, daß der Gesetzgeber für eine öffentliche Regulierung klare Richtlinien schaffen muß. Das hätte verhindert, was jetzt geschieht: Daß kleine oder alternative Versorger ausfallen, weil sie nicht das Kapital haben, um den Preiskampf durchzustehen. Grundsätzlich fordern wir eine Regulierungsbehörde, die den Netzzugang und die Durchleitungsbedingungen überprüft.

Der liberalisierte Telefonmarkt hat Verbrauchern viele Preisvorteile gebracht. Allerdings gab es da auch anfangs Kämpfe um Anschlußgebühren. Blüht sowas jetzt auch für den Stromanschluß oder -zähler?

Möglich ist das. Deshalb muß bei klarer Preisstruktur dafür gesorgt sein, daß Zähler übergeben oder geleast werden müssen.

Was sollte noch vertraglich festgelegt sein?

Die Preiskalkulation, das heißt der Preis für die Kilowattstunde, mögliche Aufschläge – oder deren Ausschluß. Grundsätzlich muß immer geklärt werden, wie die Dienstleistung vonstatten geht: Werden für das Abrechnungsverfahren oder für den Zähler zusätzliche Gebühren erhoben? Auch über Mindestverbräuche muß Klarheit herrschen. Wenn das alles aber im Vertrag steht und unterm Strich noch was gespart wird, kann man zuraten. Aber das sehen wir im Moment noch nicht. Fragen: ede

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