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„Erleichterte Haftbedingungen“ für Legehennen

■ Karlsruher Richter erklären die Batteriehaltung für verfassungswidrig. Tierschützer mäßig begeistert

Karlsruhe (AP/taz) – Da wurde sogar Bundeslandwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke (SPD) kurzfristig weich: Kaum hatten die Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe gestern entschieden, daß Hühnern in deutschen Legebatterien zuwenig Platz haben, erklärte er, auch er habe „die heutige Form der Batteriehaltung schon immer für unvertretbar“ gehalten. Deshalb begrüßte er das Urteil – auch wenn die Hennenhaltungsverordnung, die die Richter da gerade für verfassungswidrig erklärt hatten, in den Verantwortungsbereich seines Ministeriums fällt. Daß er von sich aus keine Anstalten gemacht hatte, sie zu ändern, begründete Funke damit, daß er „keinen Alleingang Deutschlands“ in der Europäischen Union gewollt habe. Eventuell werde er nun die kürzlich beschlossene EU-Regelung, die die Batteriehaltung ab 2012 verbietet, hier schon früher umsetzen.

Die nordrhein-westfälische Umweltministerin Bärbel Höhn (Bündnisgrüne), die die Normenkontrollklage angestrengt hatte, sagte: „Endlich werden Lebensmittel produzierende Tiere als Mitgeschöpfe anerkannt.“ Tierschützer, die auch die Käfighaltung generell verbieten wollen, sehen dagegen nur einen Etappensieg. „Ein Käfig bleibt ein Käfig“, sagte die Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes, Brigitte Rusche. Nur gebe es nun „erleichterte Haftbedingungen“.

Allerdings nicht einmal für alle Hühner: Das Urteil gelte nur für neue Käfiganlagen. Auch der Naturschutzbund Nabu verlangte, nun müßten alle Formen der Massentierhaltung auf den Prüfstand.

Bericht Seite 8

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