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Gericht verhandelt Religionsunterricht

■ Grundsatzentscheid über Islamunterricht angekündigt

Anläßlich des Streits um die Zulassung der Islamischen Föderation zum Religionsunterricht an Berliner Schulen will das Bundesverwaltungsgericht jetzt grundsätzlich klären, was die Verfassung unter einer Religionsgemeinschaft versteht. Der Sechste Senat des Bundesgerichts ließ am Dienstag die Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Anfang November vergangenen Jahres zu, mit dem das Land Berlin verpflichtet worden war, der Vereinigung die Erteilung von Religionsunterricht zu erlauben.

Das Gericht begründete dies mit der „grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache“. Der Streit gebe Gelegenheit zur Klärung unter anderem der Frage, „wie der Begriff der Religionsgemeinschaft in Artikel 7, Absatz 3, Satz 2 des Grundgesetzes mit Rücksicht auf die Gewährleistung der religiösen Vereinigungsfreiheit auszulegen ist“. Begonnen hatte der Streit, als die Schulverwaltung eine entsprechende Erlaubnis mit der Begründung verweigert hatte, die Vereinigung sei keine Religionsgemeinschaft im Sinne des Berliner Schulgesetzes. Es genüge nicht, sich auf den Koran oder die Sunna – die Überlieferung von Lebensgewohnheiten des Propheten Mohammed – zu berufen und im übrigen zuzulassen, daß die Vereinsmitglieder weiterhin Anhänger unterschiedlicher islamischer Glaubensrichtungen blieben. Die dagegen gerichtete Klage wies das Verwaltungsgericht ab. Das Oberverwaltungsgericht entschied aber, der Begriff der Religionsgemeinschaft erfordere nicht, daß der Zusammenschluß sich streng zu einer Glaubensrichtung innerhalb des Islams bekenne und sich von anderen abgrenze. Vielmehr sei er nur dann von der Erteilung des Religionsunterrichts ausgeschlossen, wenn ihre Vertreter die schulrechtlichen Grundsätze für den Unterricht und ihre verfassungsrechtlichen Grundlagen nicht respektierten. Eine Entscheidung kündigte das Bundesverwaltungsgericht für die erste Hälfte des neuen Jahres an. AP

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