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Ellbogen raus!

■ Ab heute für zwei Wochen Schlußverkauf. Trotz Rabatten bleiben die Verbraucherrechte

Hannover (dpa) – Ab heute hängen offiziell wieder die Schilder mit den magischen drei Buchstaben in den Läden: SSV – der Sommerschlußverkauf beginnt. Die Zeit der geschärften Ellbogen ist in Daeutschland natürlich amtlicherseits genau geregelt. Jeweils am letzten Montag im Juli beginnt er. Mit Preisnachlässen von bis zu 70 Prozent lockt der Einzelhandel Schnäppchenjäger. Der SSV darf nur zwölf Tage dauern, nur Textilien, Bekleidungsgegenstände, Schuhe, Lederwaren und Sportartikel dürfen zu den günstigen Preisen angepriesen werden. Ziel der strengen Regeln ist es, zu verhindern, daß Großkaufhäuser kleinere Geschäfte mit spektakulären Sonderverkaufsaktionen in Bedrängnis bringen.

Hannelore Hapke von der Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor zweifelhaften Schnäppchen. Es komme immer noch vor, daß einzelne Geschäfte „Ramsch“ aufkaufen und ihn als Schlußverkaufsware deklarieren.

Wenn der Kunde im Schlußverkauf erstandene Sachen reklamieren will, gelten laut Hapke die selben Rechtsgrundlagen wie für normale Ware. „Bei Nichtgefallen können die Käufer die Ware zurückbringen. Allerdings sollten sie bereits beim Kauf im Geschäft klären, ob sie ihr Geld zurückbekommen oder die Sachen nur umtauschen können.“ Verpflichtet sei der Einzelhändler zur Rückgabe des Geldes nicht. „Das ist eine reine Kulanzangelegenheit.“ Anders liegen die Dinge bei fehlerhafter Ware: Hier regeln die „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen“ Rücknahme und Erstattung. Hapke: „Wenn diese Bedingungen nicht gut sichtbar im Geschäft aushängen, dann kann der Kunde immer sein Geld zurückverlangen.“

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