: Bewährung für sexuelle Nötigung
■ Richterin bleibt mit zwei Jahren unter Forderung von Staatsanwaltschaft / Spätes Geständnis war strafmildernd
Das Bremer Landgericht hat gestern einen 41 Jahre alten Mann wegen sexueller Nötigung an zwei Mädchen in 62 Fällen zu einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Damit blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von insgesamt drei Jahren für angemessen hielt.
Der Angeklagte hatte nach anfänglichem Leugnen am ersten Prozesstag die ihm zur Last gelegten Taten gestanden. Damit war einem der Opfer, einer heute Elfjährigen, die Vernehmung erspart geblieben. Das Geständnis sei „in ganz besonderem Maße angerechnet worden“, hieß es in der Urteilsbegründung.
Vor allem für die heute 20jährige, die als Zeugin im Prozess ausgesagt hatte, sei das Eingeständnis des Angeklagten von entscheidender Bedeutung, sagte die Vorsitzende Richterin, Hilka Robrecht, zu dem brisanten Fall. Bis zuletzt habe die Mutter des Opfers das Erlebte nämlich nicht geglaubt und ihre Tochter stets als reine Lügnerin bezeichnet.
Die junge Frau hatte vor der Ersten Großen Jugendkammer beschrieben, wie der Angeklagte sie als damals Elf- bis Zwölfjährige küsste, berührte und sich von ihr anfassen ließ. Über ein Jahr lang sei sie zwei bis drei Mal pro Woche bei ihm gewesen. Der zweite Fall sexueller Nötigung, der zur Verhandlung stand, stammt aus dem Jahr 1996. Das Opfer des Angeklagten war damals erst acht Jahre alt.
Die Bewährung wurde für fünf Jahre ausgesprochen. In einem ausführlichen Bewährungsbeschluss wurden dem 41jährigen Auflagen vorgeschrieben. So müsse er sich einer ambulanten Therapie unterziehen sowie Kontakte zu Kindern meiden. Zudem dürfe er sie nicht mit in seine Wohnung nehmen, sagte Richterin Robrecht in ihrer Urteilsbegründung.
Herausgekommen war das Verbrechen 1997 durch eine Sendung von Radio Bremen, in der es um sexuellen Missbrauch ging. Die heute 20jährige Zeugin wollte vom angeblichen sexuellen Missbrauch ihrer jüngeren Schwester durch den Angeklagten berichten. Während der Aufzeichnung des Gesprächs war sie immer wieder in die Ich-Form verfallen. Das wiederum hatte die Aufmerksamkeit des Journalisten und einer Kriminalbeamtin – einer Nachbarin der Mädchen – erregt. dpa
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen