Klage abgewiesen

■ Kinderfarm ohne öffentliche Mittel

Die Weddinger Kinderfarm ist mit ihrer Klage auf weitere öffentliche Finanzhilfen vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Die zunächst vorgenommene Kürzung der Fördermittel und schließlich die völlige Streichung für 1999 wurden in zwei gestern veröffentlichten Urteilen der 20. Kammer des Verwaltungsgerichts als „ermessensfehlerfrei“ und „rechtmäßig“ bestätigt.

Der gemeinnützige Verein betreibt im Wedding einen Kinderbauernhof. Das Land hatte seit dem Jahr 1996 anstelle der vom Verein beantragten 250.000 DM lediglich Beträge zwischen 154.000 und 176.730 DM gewährt und die Zuschüsse für 1999 ganz gestrichen. Da der Verein erklärt hatte, er könne mit der verringerten Fördersumme nicht arbeiten, sei auch die völlige Streichung der Gelder rechtmäßig. Es entspreche dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit öffentlichen Mitteln, wenn wegen finanzieller Unwägbarkeiten die Förderung eingestellt werde. ADN