piwik no script img

Klage abgewiesen

■ Kinderfarm ohne öffentliche Mittel

Die Weddinger Kinderfarm ist mit ihrer Klage auf weitere öffentliche Finanzhilfen vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Die zunächst vorgenommene Kürzung der Fördermittel und schließlich die völlige Streichung für 1999 wurden in zwei gestern veröffentlichten Urteilen der 20. Kammer des Verwaltungsgerichts als „ermessensfehlerfrei“ und „rechtmäßig“ bestätigt.

Der gemeinnützige Verein betreibt im Wedding einen Kinderbauernhof. Das Land hatte seit dem Jahr 1996 anstelle der vom Verein beantragten 250.000 DM lediglich Beträge zwischen 154.000 und 176.730 DM gewährt und die Zuschüsse für 1999 ganz gestrichen. Da der Verein erklärt hatte, er könne mit der verringerten Fördersumme nicht arbeiten, sei auch die völlige Streichung der Gelder rechtmäßig. Es entspreche dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit öffentlichen Mitteln, wenn wegen finanzieller Unwägbarkeiten die Förderung eingestellt werde. ADN

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen