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Aufenthalt ist nur ein Etappensieg

Überlebender des Lübecker Anschlages gestern aus Abschiebehaft entlassen  ■ Von Elke Spanner

Es bedurfte mehrerer Mahnanrufe und Faxe seiner Rechtsanwältin. Dann entließ die Ausländerbehörde Eutin Victor Atoe gestern aus der Abschiebehaft. Seit Mai saß der Nigerianer im Gefängnis, der in der Nacht des 17. Januar 1996 den Brandanschlag auf die Flüchtlingsunterkunft in der Lübecker Hafenstraße schwer verletzt überlebte.

Während die anderen Überlebenden Duldungen bekommen hatten, war Atoe kurz nach dem Anschlag nach Nigeria abgeschoben worden. Dieses Frühjahr hatte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) verfügt, dass die Flüchtlinge aus humanitären Gründen ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland bekommen sollten. Atoe reiste wieder ein und meldete sich bei der Lübecker Ausländerbehörde. Statt auch ihm ein Aufenthaltspapier auszustellen, nahm diese ihn in Haft. Aus Platzgründen kam Atoe in Eisenhüttenstadt ins Gefängnis.

Dass er dies nach über drei Monaten verlassen konnte, hatte das Verwaltungsgericht Schleswig am Dienstag angeordnet. Atoes Hamburger Rechtsanwältin Marlene Schmid-Czarnetzki musste Ende August schon vor Gericht erzwingen, dass der Nigerianer hier eine medizinisch indizierte Operation durchführen lassen konnte. Nach dem Brandanschlag wurde ihm damals Metall ins Bein eingesetzt. Um eine Knocheninfektion zu verhindern, musste es wieder entfernt werden. Die zuständige Ausländerbehörde Eutin hatte dennoch bereits einen Flug nach Nigeria gebucht. Der wurde ausgesetzt, weil das Verwaltungsgericht Schleswig ihm das Recht auf die Operation zuerkannte.

Am 26. August dann wurde Atoe im Krankenhaus Eisenhüttenstadt operiert. Eine Woche noch lag er dort, ehe er wieder ins Gefängnis zurückgebracht wurde. Schmid-Czarnetzki legte danach ein medizinisches Gutachten vor, nach dem es einer „konsequenten Therapie“ bedarf, um Gesundheitsschäden zu vermeiden. Bis geklärt ist, wie die Nachbehandlung zu verlaufen hat, darf Atoe nicht abgeschoben werden, entschied das Gericht.

Vorerst ist Atoe in Timmendorfer Strand untergebracht. Dass er hier die Verletzungen behandeln lassen kann, die er beim Brandanschlag erlitt, ist aber nur ein Etappensieg. Ein dauerhaftes Bleiberecht spricht das Kieler Innenmi-nisterium Atoe ab, weil er – nach seiner Abschiebung – nicht mehr in Deutschland war, als Schily es den Überlebenden zusicherte.

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