: „Früher hätten die gekämpft“
Abschiebungsfall Georgina und Roda G.: GAL muss sich von der CDU über Humanität in der Ausländerpolitik belehren lassen ■ Von Elke Spanner
Dass die GAL sich in Fragen der Ausländerpolitik eines Tages von der CDU einen harten Kurs vorwerfen lassen muss, hätte sie sich zu Oppositionszeiten kaum träumen lassen. Aber die sind eben schon lange vorbei. Die Unions-Abgeordnete Bettina Pawlowski kündigte gestern gegenüber der taz an, zur Debatte in der Bürgerschaft den Fall der Ghanaerin Georgina G. und ihrer Tochter Roda anzumelden. Die hatten in einer Petition um ein Bleiberecht gebeten und dies damit begründet, dass die Mutter bereits seit 13 Jahren hier lebt und der 5jährigen Tochter in Ghana die Beschneidung droht (taz berichtete). Der Petitionsausschuss lehnte die Eingabe am Montag ab – mit den Stimmen von GAL und SPD, gegen die Stimmen von CDU und Regenbogen.
Die beiden Oppositionsparteien wollten die Entscheidung über das Bleiberecht der Familie zunächst aussetzen, bis das „Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge“ geprüft hat, ob Roda in Ghana die Beschneidung droht. Erst danach sollte der Petitionsausschuss seine eigene Entscheidung darüber treffen, ob Roda und ihre Mutter aus humanitären Gründen in Hamburg bleiben können. SPD und GAL pochten hingegen darauf, die Petition jetzt abzulehnen und den Fall dem Bundesamt zu übertragen. Nach dessen Entscheidung sollen dem Ausschuss die Akten ein zweites Mal vorgelegt werden.
„Es ist noch nichts verloren“, sagt der GAL-Abgeordnete Manfred Mahr. Das Vorgehen ist für ihn „nur eine Formalie“, für Pawlow-ski hingegen ein politisches Signal: „Hamburg hätte losgelöst vom Bundesamt klar sagen können: Wir möchten, dass das Mädchen hierbleiben kann.“ Dass die GAL diese Chance nicht genutzt habe, sei ihr unverständlich: „Früher hätten die darum eisern gekämpft.“
Der Vorsitzende des Eingabenausschusses, Jürgen Klimke (CDU), betont die psychologische Belastung von Georgina G.: „Sie hat von uns eine Ablehnung bekommen.“ Fraktionskollegin Pawlowski befürchtet zudem, dass die Ausländerbehörde mit dem Bescheid in der Hand einfach Tatsachen schafft: „Wir wissen, dass so etwas vorkommt.“
Unberücksichtigt blieb im Ausschuss der Einwand von Georgina G., dass sie bereits seit 13 Jahren hier lebt und ein sogenannter „Altfall“ sein könnte. Für Altfälle wurde von der rot-grünen Bundesregierung eine Neuregelung in Aussicht gestellt. Die Hamburger rot-grüne Koalition hatte sich Anfang Juli darauf verständigt, den Umgang mit AusländerInnen, die später unter die Regelung fallen könnten, „sensibel zu prüfen“.
Dazu sieht der Petitionsausschuss sich offenbar nicht veranlasst. Bei Georgina G. hieß es am Montag lediglich, sie falle wahrscheinlich nicht darunter. Am 2. September hatte das Gremium bereits eine andere Petition mit dem Hinweis abgelehnt, dass eine Abschiebung wegen der zu erwartenden Altfallregelung nicht ausgesetzt werden könne, weil „die Einzelheiten noch nicht feststehen“.
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