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Die Stadtwerke müssen weiter leiden

■ BVG lehnt einstweilige Anordnung gegen den freien Stromwettbewerb ab

Freiburg (taz) – Die Stromliberalisierung kann einstweilen weitergehen. Dreizehn Kommunen sind mit einem Eilantrag zum Schutz ihrer Stadtwerke beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Eine konkrete Gefährdung der betroffenen Stadtwerke, so die Karlsruher Begründung, konnte nicht belegt werden. Weitere Entscheidungen stehen aber noch aus.

Im September letzten Jahres haben 13 Städte Verfassungsbeschwerde gegen das neue Energiewirtschaftsgesetz eingelegt. Mit dabei München, Kiel und Saarbrücken, aber auch Kleinstädte wie Düren (NRW), Waldkirch (Ba-Wü.) und Elmshorm (Schl.-Holst). Sie kritisierten, dass das Gesetz in ihr Recht auf kommunale Selbstverwaltung eingreife, da die örtlichen Stadtwerke dem „hemmungslosen Wettbewerb“ nicht gewachsen seien. Die kommunalen Stadtwerke würden letztlich von den großen Stromkonzernen geschluckt und zu deren „Verteilerknechten“ degradiert. Über diese Verfassungsbeschwerden wird Karlsruhe frühestens im nächsten Jahr entscheiden.

Gestern wurde aber ein Antrag auf einstweilige Anordnung abgelehnt, mit dem die Städte den Stromwettbewerb auf kommunaler Ebene sofort stoppen wollten, damit keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden. Die Kläger hätten allerdings nur „allgemeine Befürchtungen“ vorgebracht, so die ablehnende Entscheidung. Erforderlich wäre aber gewesen, dass eine konkrete Gefährdung der Stadtwerke belegt wird. Nachholen kann dies nun die Stadt Duisburg, die erst im April dieses Jahres einen Eilantrag gegen das Energiewirtschaftsgesetz gestellt hat. Anhängig ist außerdem noch eine Klage der Länder Hessen, Saarland und Hamburg sowie der SPD-Bundestagsfraktion. Wichtiger dürften allerdings die aktuell in Berlin laufenden Verhandlungen über einen besseren Schutz der Stadtwerke sein (siehe taz vom 16. 9. 99). (Az.: 2 BvR 1646/98)

Christian Rath

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