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Schlappe für Hildebrandt

■ Landgericht erklärt Beschlüsse des Mauermuseums für unwirksam

Erst Ende letzter Woche ließ sich Rainer Hildebrandt, Gründer und Leiter des Mauermuseums am Checkpoint Charlie, zur Erweiterung des Museumsbaus noch feiern. CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky bezeichnete den 84-Jährigen als „deutschen Patrioten“, und SPD-Fraktionschef Klaus Böger würdigte sein „Lebenswerk“.

Nun hat das Landgericht dem Museumsleiter gehörig in die Suppe gespuckt. Die Beschlüsse einer Mitgliederversammlung des Trägervereins, der „Arbeitsgemeinschaft 13. August“, wurden nach Angaben von Rechtsanwalt Lothar Poll für unwirksam erklärt. Poll vertrat in dem Prozeß das langjährige Vereinsmitglied Gert Behrens, der das Finanzgebaren Hildebrandts kritisiert.

In einem anonymen Dossier waren Hildebrandt Ende vergangenen Jahres Bereicherung, Konzeptionslosigkeit und Zweckentfremdung von Lotto-Geldern vorgeworfen worden. Als der Bürgerrechtler und mehrjährige Museumsmitarbeiter Wolfgang Templin in einem offenen Brief diese Vorwürfe „als Spitze des Eisbergs“ bezeichnete, wurde er aus dem Verein geworfen.

Auf der Mitgliederversammlung im Januar beantragte Templin dennoch eine Beteiligung der Öffentlichkeit. Sein Antrag wurde aber nicht zur Abstimmung zugelassen. Stattdessen wurden der Vereinsvorstand entlastet und Hildebrandts Ehefrau in den Vorstand gewählt.

Diese Entscheidungen sind, so Rechtsanwalt Poll, nun ungültig. Das Gericht habe den Ausschluss Templins aus der Versammlung als besonders schwerwiegenden Verstoß gegen das Vereinsrecht gewertet. Zudem stünde Templin das Recht zu, gegen seinen Ausschluss aus dem Verein Beschwerde einzulegen. Der Bürgerrechtler kündigte an, dieses Recht auch wahrzunehmen. Entscheidungen über die Weiterarbeit des Vereins müssten aber auf anderer Ebene fallen. Bisher sei die öffentliche Kritik von den politisch Verantwortlichen im Abgeordnetenhaus und bei der Lotto-Stiftung nur mit einem Achselzucken kommentiert worden. Gereon Asmuth

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