: BWB-Verkauf ist rechtens
■ Fugmann-Heesing freut sich über die Urteilsbegründung des Verfassungsgerichtes
Im Verfahren um die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) sind weder das Abgeordnetenhaus insgesamt noch einzelne Fraktionen in ihren verfassungsmäßigen Rechten eingeschränkt worden. Das teilte die Senatsfinanzverwaltung gestern mit Verweis auf die schriftliche Begründung des Gerichtsbeschlusses vom 21. Oktober mit. Die PDS-Fraktion hatte eine Organklage gegen das Land sowie das Abgeordnetenhaus eingereicht, weil sie bei der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe verfassungsmäßige Rechte verletzt sah.
Der Verfassungsgerichtshof hat die Klage im Wesentlichen aus zwei Gründen für unzulässig erklärt, wie die Verwaltung weiter mitteilte. Im Gegensatz zur Auffassung der Klägerin habe ein Gesetzentwurf des Senats nur vorbereitenden Charakter und sei rechtlich keine verbindliche Maßnahme. Deshalb könne „eine sich auf den Inhalt eines Gesetzentwurfs beziehende verfassungsrechtliche Frage nicht selbstständig zum Gegenstand eines Organstreits gemacht werden“. Außerdem habe das Parlament mit seinem Beschluss zur Teilprivatisierung verfassungsmäßige Rechte der PDS-Fraktion auch nicht verletzen können. Denn es fehle an der Voraussetzung, „dass die Verletzung oder unmittelbare Gefährdung eigener Rechte oder Pflichten durch diese Maßnahme zumindest möglich ist“. Der Verfassungsgerichtshof habe bereits Ende Oktober bestätigt, dass die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe in allen wesentlichen Punkten verfassungskonform sei, erklärte Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing (SPD). Nun gebe es auch zu der Frage, ob der Weg zur Teilprivatisierung verfassungskonform war, keine Zweifel mehr. ADN
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