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Erinnerung, Verantwortung, Zukunft – aber wann?

■ Die Auseinandersetzung um die Entschädigung für Zwangsarbeiter nimmt kein Ende

Seit vor einem Jahr die ersten Klagen von ehemaligen NS-Zwangsarbeitern vor amerikanischen Gerichten eingingen, bemühen sich die Regierungen in Deutschland und den USA, die drohende Prozessflut gegen deutsche Unternehmen abzuwenden. Aber erst mit dem Vorschlag, eine Bundesstiftung und einen Industriefonds einzurichten, war die Bahn frei für Verhandlungen.

Seit Mai sind bereits mehrere Gesprächsrunden in Washington und Bonn gelaufen, doch bisher konnten sich Regierungsvertreter, Industrie, Anwälte und Opfer-Verbände nicht einigen.

Die achtzehn Firmen, die sich seit Februar zur Stiftungsinitiative „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“ zusammengeschlossen haben, wollen vier Milliarden Mark in den Entschädigungstopf zahlen. Weitere 35 Unternehmen haben Bereitschaft signalisiert.

Unmittelbar vor den neuen Verhandlungen in Bonn hatte die Bundesregierung ihren Anteil auf drei Milliarden Mark aufgestockt. Rund 700 Millionen von dieser Summe sind für einen „Zukunftsfonds“ reserviert, der wissenschaftliche Projekte in den Herkunftsländern der Zwangsarbeiter unterstützen soll.

Die Opfer-Anwälte, die einen zweistelligen Milliardenbetrag gefordert hatten, wollen das deutsche Angebot aber nicht akzeptieren.

Doch nicht nur über die Höhe der Zahlungen gibt es Streit. Auch die Frage, wer eigentlich entschädigt wird, war bis zum Ende offen. Von den neun Millionen Zwangsarbeitern bei Kriegsende leben heute noch rund zehn Prozent. Sie sollen zwischen 3.500 und 10.000 Mark Entschädigung erhalten. Weiterhin unklar ist jedoch, ob und wie die Landarbeiter bedacht werden sollen, die weder als KZ-Häftlinge (Gruppe A) noch unter gefängnisähnlichen Bedingungen (Gruppe B) schuften mussten.

Die Firmen hatten stets Rechtssicherheit vor weiteren Klagen in den USA gefordert. Diese Frage scheint im Prinzip geklärt.

Nicole Maschler

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