piwik no script img

Drei Jahre Haft für Vergewaltiger?

Im Prozess um den sexuellen Missbrauch einer Elfjährigen hat die Verteidigerin des 31-jährigen Angeklagten gestern vor dem Hamburger Landgericht höchstens drei Jahre Haft gefordert. Ihr Mandant sei nicht für eine Geiselnahme der Schülerin zu bestrafen, sagte sie. Ihm sei es bei den Bedrohungen nur darum gegangen, das Mädchen ruhig zu halten.

Der EDV-Fachmann muss sich seit Oktober vor der großen Strafkammer des Landgerichts wegen des sexuellen Missbrauchs der Schülerin am 17. Mai diesen Jahres verantworten. Der Vater von zwei Töchtern hatte im Prozess gestanden, die Schülerin in seinen Wagen gezerrt und sie bedroht zu haben. Er fuhr dann zu einem Feldweg nahe Lohbrügge. Dort missbrauchte er die Jugendliche. Als letztes Wort vor der Urteilsverkündung sagte der 31-Jährige: „Ich möchte mich entschuldigen. Ich habe vielen Leuten sehr wehgetan. Ich möchte sagen, wie gerne ich es ungeschehen machen würde.“

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Missbrauchs und Geiselnahme sieben Jahre Haft gefordert. Das Urteil soll heute oder erst in zwei Wochen verkündet werden.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen