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Tauziehen um drei Milliarden

■ Anwälte der Zwangsarbeiter legen Forderung von elf Milliarden Mark vor. US-Firmen wollen sich an Entschädigung beteiligen. Deutsches Angebot weiter bei acht Milliarden

Berlin (taz/AFP) – Kurz nach Beendigung der dreiwöchigen Auszeit haben sich gestern Abend die amerikanischen Anwälte der ehemaligen Zwangsarbeiter auf eine gemeinsame Entschädigungsforderung geeinigt: Elf Milliarden Mark plus „Verwaltungskosten“. Damit wird die stockende Verhandlungsmaschine wieder in Gang gesetzt. Wie die Differenz zwischen dem mehrfach als endgültig bezeichneten Angebot der deutschen Seite von acht Milliarden und der Forderung der Anwälte überbrückt werden soll, ist jetzt Gegenstand heftiger Spekulation.

Einen breiten Raum nimmt hierbei die Zahlungsbereitschaft einer Reihe amerikanischer Firmen ein, deren deutsche Töchter im Zweiten Weltkrieg Zwangsarbeiter eingesetzt haben. Eine Firmensprecherin der Ford-Zentrale in Detroit teilte am Montag mit, der Konzern führe Gespräche mit der US-Regierung über einen getrennten Hilfsfonds. Der Mutterkonzern und die deutsche Filiale würden nach deren Beendigung eine gemeinsame Entscheidung fällen. Opel, deutsche Tochter von General Motors, hat inzwischen der Stiftungsinitiative der deutschen Unternehmer „Unterstützung“ zugesagt, ist aber dem Fonds noch nicht beigetreten. Nach diesen Meldungen ist also unentschieden, ob es zwei Fonds geben wird oder einen fusionierten deutsch-amerikanischen. Die beiden Autokonzerne waren in der letzten Woche in den USA öffentlichem Druck ausgesetzt, unter anderem mit einer Zeitungskampagne, in der Henry Ford als Bewunderer Hitlers und beide Firmen als Nutznießer der deutschen Kriegsrüstung porträtiert worden waren. Ford, General Motors und andere amerikanische Firmen waren im Zweiten Weltkrieg nicht enteignet, allerdings nach Kriegseintritt der USA unter Zwangsverwaltung gestellt worden. Ob das amerikanische Management vom Einsatz der Zwangsarbeiter unterrichtet war bzw. ob es ihn billigte, ist historisch nicht nachweisbar.

Die jetzt auf dem Tisch liegende Forderung der amerikanischen Anwälte und der Opferverbände folgt der Logik 8 plus 2 plus1, wobei die deutsche Seite noch zwei Milliarden Mark zulegen soll, während der amerikanische Anteil bei einer Milliarde läge. Wolfgang Gibowski, Sprecher der Stiftungsinitiative, hält einen solchen substantiellen Anteil der amerikanischen Firmen für unrealistisch.

Rechtsanwalt Michael Witti, deutscher Kontaktanwalt amerikanischer Kanzleien, sprach gegenüber AFP von einer Forderung zwischen 10,5 und 11 Milliarden. In dieser Differenz drückten sich unterschiedliche Positionen innerhalb der amerikanischen Anwälte aus. C.S.

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