: CDU-Spende nach Wohnungsgebot
Großaktionäre Ehlerding spendeten 1998 an die CDU 3,3 Millionen Mark. Grüne vermuten Zusammenhang mit Vorvertrag für 31.000 Eisenbahnerwohnungen ■ Von Karin Nink
Berlin (taz) – Der parlamentarische Untersuchungsausschuss zum Umgang der CDU mit Parteispenden hat seine Arbeit noch nicht aufgenommen, da entdecken die Grünen schon wieder neue Merkwürdigkeiten, die eine weitere Spendenaffäre nach sich ziehen könnten. Das Hamburger Ehepaar Ingrid und Karl Ehlerding hat 1998 zwei ungewöhnlich hohe Spenden von insgesamt mehr als 3,3 Millionen Mark an die CDU überwiesen. Das geht aus dem bisher noch nicht veröffentlichten, aber von CDU-Schatzmeister Matthias Wissmann bereits abgezeichneten Rechenschaftsbericht der CDU für 1998 hervor. Die Grünen-Politiker Rezzo Schlauch und Matthias Berninger legten den Bericht gestern vor.
Ausgerechnet das Ehepaar Ehlerding aber ist laut Berninger mit einer Beteiligung von rund 67 Prozent Großaktionär der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz AG. Diese wiederum gehört zu einer regionalen Bietergruppe, die am 23. Juni 1998 von der schwarz-gelben Regierungskoalition mit einem Vorvertrag den Zuschlag für 31.000 Eisenbahnerwohnungen bekam. Und das, obwohl sie eine Milliarde Mark weniger bot als der Spitzenanbieter Annington, das deutsche Tochterunternehmen der japanischen Unternehmensgruppe Nomura. Damals war Wissmann als Bundesverkehrsminister für das Geschäft zuständig.
Die Grünen wollen nun wissen, ob es einen Zusammenhang zwischen dem Zuschlag für die regionale Bietergruppe und der „exorbitant hohen Spende“ des Ehepaars Ehlerding gibt. „Es stellt sich die Frage, ob das System Kohl über ihn hinaus Verbreitung gefunden hat und ob die Nach-Kohl-Generation nach ähnlichen Mustern vorgegangen ist“, sagte der grüne Fraktionsvorsitzende Rezzo Schlauch.
Die Grünen fordern deswegen, dass sich sowohl die Bundestagsverwaltung als auch der heute mit seiner Arbeit beginnende Untersuchungsausschuss zu den CDU-Parteispenden mit der Angelegenheit beschäftigen müsse. „Die Sache ist relevant genug, um im Untersuchungsausschuss genau durchleuchtet zu werden“, sagte Schlauch.
Berninger zitiert in diesem Zusammenhang das Parteienspendengesetz. Da heißt es: „Parteien sind berechtigt, Spenden anzunehmen. Ausgenommen hiervon sind: Spenden, die erkennbar in Erwartung eines bestimmten wirtschaftlichen und politischen Vorteils gewährt werden.“
Der Vorsitzende des Untersuchdungsausschusses, Volker Neumann (SPD), schließt auf Anfrage der taz nicht aus, dass sich das Gremium mit der Ehlerding-Spende beschäftigen wird. Denn schließlich gehe es um die Frage, ob durch Zuwendungen in weitester Form auf Entscheidungen der Regierung Einfluß genommen worden sei.
Die CDU weist Vermutungen zurück, die Spenden, die der Partei am 23. und am 30. September 1998 zugegangen seien, hätten in einem Zusammenhang mit dem Verkauf der Eisenbahnerwohungen gestanden: „Die CDU Deutschlands sieht keinen Grund, an der Rechtmäßigkeit der Annahme der Spenden zu zweifeln.“
Weiter führt die Union an, dass sich im Mai 1998 sowohl der damalige Wirtschaftsminister von Nordrhein-Westfalen und heutige Ministerpräsident Wolfgang Clement (SPD) zusammen mit dem NRW-Bauminister Michael Vesper (Grüne) sowie dem damaligen Leiter der niedersächsischen Staatskanzlei und heutigen Kanzleramtsminister Frank-Walter Steinmeier an Wissmann gewandt hätten, um eine Entscheidung zugungsten der regionalen Bietergruppe zu erreichen, und fasst zusammen: „Es hat sich hier also um ein parteiübergreifendes Anliegen gehandelt.“
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