: „Regierung bricht Vereinbarung“
Anwälte der NS-Zwangsarbeiterdrohen mit Abbruch der Verhandlungen
Berlin (taz) – Drei Wochen nach der Grundsatzeinigung über die Entschädigung ehemaliger NS-Zwangsarbeiter drohen die amerikanischen Opferanwälte, den Verhandlungstisch zu verlassen: In einer gemeinsamen Erklärung an den deutschen Regierungsbeauftragten Otto Graf Lambsdorff haben 16 Anwälte der Bundesregierung gestern vorgeworfen, bereits getroffene Vereinbarungen zu brechen.
Der überarbeitete Gesetzentwurf aus dem Finanzministerium sei mit den Anwälten nicht abgesprochen worden. Diese kritisieren vor allem, dass bei KZ-Opfern bereits erfolgte Entschädigungen für erlittenes Unrecht auf die nun geplanten Zahlungen angerechnet werden sollen. „Das Scheitern der gesamten Verhandlungen ist abzusehen“, sagte der Münchener Opferanwalt Michael Witti. Diese Position hätten alle betroffenen Verbände bei einer Anhörung zu dem Gesetzentwurf geteilt.
Witti drohte mit weiteren Klagen: So lange die Opfer „nicht adäquat entschädigt werden oder durch den Abzug um ihr Recht gebracht werden, werden sie dieses an den Gerichten mit den Sammelklagen weiter verfolgen“.
Das Ministerium will Ende nächster Woche dem Kabinett einen endgültigen Entwurf vorlegen.
Regierungsvertreter, Anwälte und Opferverbände hatten sich Mitte Dezember auf eine Entschädigungssumme von zehn Milliarden Mark geeinigt. Wirtschaft und Bund wollen jeweils die Hälfte zahlen. Einzelheiten wollen die Verhandlungspartner im Februar in Washington klären. Umstritten ist auch die Aufteilung des Geldes unter den Opfergruppen.
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