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Grundsteuer soll steigen

■ Senat beschloss Steuer für Straßenreinigung

Der Bremer Senat hat gestern wie vorgesehen die Einführung einer „Straßenreinigungsgebühr in Form einer Erhöhung der Grundsteuer“ um acht Prozent beschlossen. Da die Grundsteuer sich nach den „Einheitswerten“ richtet, werden Besitzer (bzw. Mieter) von Altbauten sehr viel weniger für die Straßenreinigung herangezogen als die Besitzer von gleichgroßen Neubauten. Wegen dieser Ungerechtigkeiten der Bemessungsgrundlage hatte das Bundesverfassungsgericht den alten „Einheitswert“ zur Bemessung der Erbschaftssteuer 1996 für verfassungswidrig erklärt. Genauso verfassungswidrig, sagt jetzt der Hausbesitzer-Verband „Haus&Grund“, sei eine Orientierung der Straßenreinigungsgebühren am „Einheitswert“ der Immobilien.

Wenn man für jedes Grundstück ausmessen wollte, wie lang die an Straßen angrenzende Grundstücksgrenze ist, um daran die Straßenreinigungsgebühren zu orientieren, hätte das einen großen Verwaltungsaufwand zur Folge, rechtfertigte Finanzsenator Hartmut Perschau die einfachere Lösung über die Immobilien-Einheitswerte.

Mit derselben Begründung „Straßenreinigung“ war allerdings 1997 schon einmal die Grundsteuer angehoben worden. Perschau geht gleichzeitig davon aus, dass trotz des hohen Verwaltungsaufwands in absehbarer Zeit auch und zusätzlich eine direkte Straßenreinigungsgebühr in Bremen eingeführt werden wird. K.W.

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