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„Mutige Entscheidung“

■ Zuschlag für lesbische Co-Mutter Zuschlag

Der lesben- und schwulenpolitische Sprecher der GAL, Farid Müller, betreibt Richterlob. Eine „mutige Entscheidung“ habe das Hamburger Arbeitsgericht getroffen, findet er. Die Richter hatten in einem Verfahren gegen den Landesbetrieb Krankenhäuser LBK einer lesbischen Frau, die mit einer Partnerin und deren zwei Kindern in einer Hamburger Ehe zusammenlebt, den kinderbezogenen Ortszuschlag als Co-Mutter zugesprochen.

Dieser Zuschlag im öffentlichen Dienst kann an die ausgezahlt werden, die sich um die Kinder einer Mutter kümmern und sie als VersorgerIn in ihrem Haushalt aufnehmen. Normalerweise wird er von leiblichen Eltern, Groß- oder Pflegeeltern beansprucht, jetzt auch von der Klägerin, die als Angestellte in der Personalabteilung des AK Harburg arbeitet. Der LBK hatte die Zahlung des Zuschlages abgelehnt, die 35-Jährige zog darauf vor Gericht und gewann.

Der LBK ist in Revision gegangen, das Bundesarbeitsgericht muss den Fall nun klären. „Uns blieb gar nichts anderes übrig, als Revision zu beantragen, weil wir eine klare Regelung haben wollen“, sagt LBK-Sprecher Siegmar Eligehausen. Das Tarifsystem, das auch die Zuschläge regele, sei völlig veraltet, da erhoffe man sich von einer höheren Instanz Grundsätzliches. Das habe nichts damit zu tun, dass man gleichgeschlechtliche Partnerschaften abwerten wolle: „Wir sehen das ganz emotionslos.“

Die GAL kritisiert trotzdem, dass „moderne Gleichstellungspolitik noch nicht bis in die entscheidenden Etagen des LBK durchgedrungen“ sei. Müller: „Erst wenn Lesben und Schwule die ganze Palette an Rechten und Pflichten haben, brauchen sie nicht mehr vor Gericht ziehen, um selbstverständliche Rechte einzuklagen.“ aha

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