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Uniklinik wegen HIV-Zwangstest verurteilt

Wegen einem gegen den Willen eines Patienten durchgeführten HIV-Tests ist das Universitätsklinikum Rudolf Virchow vom Amtsgericht Wedding zur Zahlung von 6.000 Mark Schmerzensgeld verurteilt worden. Das Gericht befand, dass ein HIV-Test ohne Einwilligung des Patienten gegen dessen Selbstbestimmungsrecht verstoße und dessen Persönlichkeitsrecht verletze. Wie die Berliner Aids-Hilfe gestern mitteilte, geht das Urteil in der Argumentation und der Schmerzensgeldhöhe deutlich über ein Grundsatzurteil des Landgerichtes Köln von 1995 hinaus. Der Betroffene war bei einer Notfallbehandlung 1996 im Virchow-Klinikum entgegen seiner ausdrücklichen Weisung auf HIV getestet worden. Der Patient habe das ungewollt erworbene Wissen um seine HIV-Infektion nicht verkraftet. Er habe sich in psychotherapeutische Behandlung begeben müssen, sei chronisch krank geworden und habe seinen Arbeitsplatz verloren. Die Aids-Hilfe wies darauf hin, dass ein HIV-Test nur nach Information und Einwilligung des Patienten durchgeführt werden darf. taz

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