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Blockade der Richterwahl ■ Dreiste Beutepolitik der CDU

Um die Nachwahl von fünf Verfassungsrichtern spielt sich seit nahezu einem Jahr ein unappetitlicher Parteienstreit ab. Für die unrühmliche Blockade der Richterwahl ist vor allem die CDU verantwortlich: Sie beharrt darauf, fünf der insgesamt neun Verfassungsrichter vorzuschlagen. Damit würde sie eine konservative Mehrheit des höchsten Berliner Gerichtes sicherstellen.

Ihren Machtanspruch begründet die CDU mit ihren Gewinnen bei der Abgeordnetenhauswahl im vergangenen Herbst. Doch diese vordergründige Argumentation trägt nicht. Denn im Gesetz über den Verfassungsgerichtshof ist keineswegs festgelegt, dass die Parteien die Richterposten nach einem bestimmten Proporz besetzen dürfen. Es wäre wegen der siebenjährigen Amtszeit der Richter auch sehr zweifelhaft, die Zusammensetzung des Gerichtes von Wahlergebnissen abhängig zu machen. Und auch arithmetisch geht die Rechnung der CDU nicht auf: Eine Partei, die 40,8 Prozent der Stimmen erhielt, kann nicht beanspruchen, mehr als 50 Prozent der Verfassungsrichter zu stellen.

Bisher war es gute Tradition, dass die Richter des Verfassungsgerichtes ein ausgewogenes Spektrum der rechtspolitischen Positionen abdeckten. Dabei muss es auch bleiben. Die CDU spielt ihre Position der Stärke ungeniert aus, denn die Richter werden vom Parlament gewählt, und nur mit den Stimmen der CDU kommt die erforderliche Zweidrittelmehrheit zustande.

Der herausragenden Bedeutung des Gerichts wird das anhaltende Postengeschacher in keiner Weise gerecht. Die Verfassungsrichter prüfen, ob Gesetze mit der Verfassung des Landes Berlin übereinstimmen, beispielsweise ob die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe zulässig ist. Zu den wichtigsten Urteilen gehörte die Aufhebung der Fünfprozentklausel bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen. Es geht also um hochpolitische Fragen.

Umso unverständlicher ist das gestrige Einknicken der SPD. Mit ihrem Kompromissvorschlag, dass sich alle vier Parteien auf einen gemeinsamen Kandidaten einigen sollen, sind sie vor der CDU zurückgewichen. Doch in diesem Fall gilt: Wer nachgibt, hat schon verloren. Dorothee Winden

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