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Strukturelles Versehen

■ Abgeordnete zwingen Ausländerbehörde, einen abgeschobenen Türken zurückzuholen

„Bedauern reicht nicht aus, das ist ein strukturelles Problem der Ausländerbehörde.“ So kommentierte gestern der GAL-Abgeordnete Mahmut Erdem das Bedauern des Chefs des Einwohnerzentralamtes, Ralph Bornhöft, über die angeblich „versehentliche Abschiebung“ des Türken Sedak Tününe. Der 22jährige war Freitag von der Ausländerbehörde in die Türkei ausgeflogen worden, obwohl sich der Eingabenausschuss der Bürgerschaft am Montag mit einer Petition befassen wollte. Erdem: „Die Behörde muss ihn nun wieder zurückholen.“

„Ich bedauere es sehr, dass es zu einer versehentlichen Abschiebung gekommen ist, bevor sich der Eingabenausschuss mit einer Eingabe vefassen konnte“, äußerte sich Bornhöft gestern kleinlaut. Zugleich verwahrte er sich gegen Angriffe auf seine Behörde, indem „Einzelfällle verallgemeinert werden“. Es habe im vorigen Jahr entgegen anderer Berichte nur eine einzige „versehentliche Abschiebung“ gegeben. In den anderen Fällen, in denen sich die Bürgerschaft „düpiert“ fühlte, seien die Eingaben erst Stunden vor den Abschiebungen eingereicht worden, so dass diese nicht mehr zu stoppen gewesen seien.

Dennoch hat die Abschiebepraxis in der Vergangenheit immer wieder zu heftigen Spannungen in der rot-grünen Koalition geführt. Besonderen Unmut löst in diesem Fall die Tatsache aus, dass der Türke mit einer Deutschen verheiratet ist. Für den CDU-Ausschuss-Vorsitzenden Jürgen Klimke gibt dieser Fall daher „Anlass, dass der gesamte Ausschuss an die Decke geht“.

Nach Angaben Erdems hat der Eingabenausschuss die Ausländerbehörde dazu verdonnert, eine Rückführung zu gewährleisten. „Es ist schon Kontakt zu dem Anwalt und der Ehefrau aufgenommen worden,“ erklärte Erdem. Die Behörde solle merken, dass bei solchen Vorkommnissen in Zukunft AsylbewerberInnen „prinzipiell zurückgeholt werden“.

Magda Schneider

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