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Einbürgerung nicht zum Nulltarif

■ Schulsenator und Ausländerbeauftragte stellen Sprachtest für Einbürgerungswillige an Volkshochschulen vor, mit dem ab März das Sprachverständnis geprüft werden soll

Was kaufen Sie beim Winterschlussverkauf? In welche Geschäfte gehen Sie? Was machen Sie nach dem Einkauf? Diese Fragen stammen nicht aus einer Umfrage für ein Marktforschungsinstitut, sondern aus dem Sprachkurztest für Einbürgerungswillige. Dieser wurde gestern von Schulsenator Klaus Böger (SPD) und der Ausländerbeauftragten Barbara John (CDU) vorgestellt.

Alle AntragstellerInnen müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse für eine Einbürgerung vorweisen, wenn sie keinen deutschen Schulabschluss gemacht oder nicht vier Jahre lang durchgängig eine deutsche Schule besucht haben. In der Einbürgerungsstelle wird dem Antragsteller empfohlen, entweder den Kurztest zu machen oder bei Bedarf einen Deutschkurs an einer Volks- oder Sprachschule zu besuchen. „Jedem ist aber freigestellt, den Kurztest zu machen“, betonte Schulsenator Böger. Der Einbürgerungsbeamte hat außerdem den Spielraum, den Einbürgerungswilligen ohne Test einzubürgern, wenn er das Gefühl hat, dass dieser gut genug Deutsch spricht.

Der Kurztest wurde von der Schulverwaltung zusammen mit den Volkshochschulen erarbeitet. Diese führen den Test, der auf Lese-, Sprach- und Hörverstehen abzielt, ab Anfang März auch durch. Im Multiple-Choice-Verfahren müssen passende Überschriften oder Aussagen aus Zeitungsartikeln zugeordnet werden. Was einfach klingt, kann aber unter Umständen kompliziert sein. So geht es in einem der Probe-Texte darum, dass der „Oberste Gerichtshof des Bundesstaats Kerala in Indien das Rauchen auf öffentlichen Plätzen verboten hat“. Beim Sprachverstehen muss der Antragsteller beispielsweise erklären, warum es ihn stört, dass seine Kollegen im Büro rauchen und was dagegen getan werden könnte. Der Test, der beliebig oft gemacht werden kann, dauert 45 Minuten und kostet 30 Mark. Um ihn zu bestehen, müssen 60 Prozent der Fragen richtig beantwortet werden.

„Der Antragsteller muss keine literarischen Fähigkeiten mitbringen“, fasste Böger gestern den Test zusammen. Jedoch ginge die Einbürgerung auch „nicht zum Nulltarif.“ So sind keine Ausnahmeregelungen für Analphabeten vorgesehen, jedoch für über 60-Jährige. Wenn diese seit mindestens 12 Jahren in Deutschland leben, müssen sie nur einfache Sprachkenntnisse in mündlicher Form nachweisen. Die Ausländerbeauftragte bezeichnete den Test als „berechenbar und transparent.“

Nach Angaben von Barbara John haben rund 10.000 AusländerInnen seit dem 1. Januar 2000 einen Einbürgerungsantrag gestellt. Julia Naumann

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