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Nazi-Gedenken erlaubt

Das Verwaltungsgericht hebt das Verbot von Innensenator Werthebach auf

Am Montagabend konnten sich trotz Verbots durch die Polizei etwa 30 Neonazis in Prenzlauer Berg sammeln und Horst-Wessel gedenken. Das Verwaltungsgericht hatte gegen 17.30 Uhr das in Absprache mit Innensenator Eckart Werthebach (CDU) ausgesprochene Verbot dieser Veranstaltung zurückgewiesen. Daraufhin hatten sich die Rechtsextremen gegen 19 Uhr nahe dem Grab Horst Wessels an der Ecke Mollstraße/Prenzlauer Allee versammelt.

Erst vergangene Woche hatte das Verwaltungsgericht das Verbot einer Demonstration, die vom selben Veranstalter und auch zum Thema Horst Wessel für den Samstag geplant war, bestätigt. Mit Blick auf den Anmelder der Demonstration – der einschlägig bekannte Rechtsextremist Oliver Schweigert – und die Absicht, mit einem 500-Mann-starken Marsch durch die Stadt eine prominente Person des NS-Unrechtssystems zu verherrlichen, hatte das Gericht entschieden, die Demonstration stelle eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar.

Nachdem sich aber eine Gruppe „autonome Totengräber“ per Flugblatt bekannt hatte, den Schädel Horst Wessels ausgegraben zu haben, meldete Schweigert erneut Proteste an, diesmal eine Mahnwache von Montag früh sechs Uhr bis abends 22 Uhr.

Diese wurde vom Polizeipräsidenten ebenfalls verboten, das Verwaltungsgericht aber hob das Verbot auf und genehmigte die Mahnwache gegen 17 Uhr abends. Die Auflagen: keine Trommeln, Fahnen oder Fackeln. Auch eine weitere Klage des Polizeipräsidenten, die nach telefonischer Ankündigung schriftlich gegen 20.30 Uhr beim Oberverwaltungsgericht angekommen war, wurde um 21.15 Uhr abgewiesen.

Eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts betonte gestern, die Mahnwache habe keine Gefahr für die öffentliche Ordnung dargestellt und sei deshalb genehmigt worden. Eine Anzahl von 20 Personen sei angemeldet gewesen, die sich sammeln, aber nicht durch die Stadt ziehen wollten. Nach eigenen Angaben wollten sie nicht Horst Wessel verherrlichen, sondern gegen die Grabschändung protestieren.

Der Charakter der Veranstaltung sei deshalb ein ganz anderer als der der zuvor geplanten und verbotenen Demonstration gewesen. Barbara Junge

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