: Nazi-Gedenken erlaubt
Das Verwaltungsgericht hebt das Verbot von Innensenator Werthebach auf
Am Montagabend konnten sich trotz Verbots durch die Polizei etwa 30 Neonazis in Prenzlauer Berg sammeln und Horst-Wessel gedenken. Das Verwaltungsgericht hatte gegen 17.30 Uhr das in Absprache mit Innensenator Eckart Werthebach (CDU) ausgesprochene Verbot dieser Veranstaltung zurückgewiesen. Daraufhin hatten sich die Rechtsextremen gegen 19 Uhr nahe dem Grab Horst Wessels an der Ecke Mollstraße/Prenzlauer Allee versammelt.
Erst vergangene Woche hatte das Verwaltungsgericht das Verbot einer Demonstration, die vom selben Veranstalter und auch zum Thema Horst Wessel für den Samstag geplant war, bestätigt. Mit Blick auf den Anmelder der Demonstration – der einschlägig bekannte Rechtsextremist Oliver Schweigert – und die Absicht, mit einem 500-Mann-starken Marsch durch die Stadt eine prominente Person des NS-Unrechtssystems zu verherrlichen, hatte das Gericht entschieden, die Demonstration stelle eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar.
Nachdem sich aber eine Gruppe „autonome Totengräber“ per Flugblatt bekannt hatte, den Schädel Horst Wessels ausgegraben zu haben, meldete Schweigert erneut Proteste an, diesmal eine Mahnwache von Montag früh sechs Uhr bis abends 22 Uhr.
Diese wurde vom Polizeipräsidenten ebenfalls verboten, das Verwaltungsgericht aber hob das Verbot auf und genehmigte die Mahnwache gegen 17 Uhr abends. Die Auflagen: keine Trommeln, Fahnen oder Fackeln. Auch eine weitere Klage des Polizeipräsidenten, die nach telefonischer Ankündigung schriftlich gegen 20.30 Uhr beim Oberverwaltungsgericht angekommen war, wurde um 21.15 Uhr abgewiesen.
Eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts betonte gestern, die Mahnwache habe keine Gefahr für die öffentliche Ordnung dargestellt und sei deshalb genehmigt worden. Eine Anzahl von 20 Personen sei angemeldet gewesen, die sich sammeln, aber nicht durch die Stadt ziehen wollten. Nach eigenen Angaben wollten sie nicht Horst Wessel verherrlichen, sondern gegen die Grabschändung protestieren.
Der Charakter der Veranstaltung sei deshalb ein ganz anderer als der der zuvor geplanten und verbotenen Demonstration gewesen. Barbara Junge
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen