: Kindeswohl noch ungeklärt
Die für gestern geplante Entscheidung über die Zukunft des Pflegejungen Justin wurde verschoben
Gestern wurde vor dem Amtsgericht Pankow/Weißensee der Fall des Pflegekindes Justin verhandelt. Der knapp zweijährige Junge wurde im Alter von zwei Tagen von seiner Mutter verlassen und lebte 19 Monate in „Kurzpflege“ bei einer Pflegemutter. Nachdem das Jugendamt durch Untätigkeit geglänzt hatte, nahm der Vormund das Kind im Dezember 1999 überfallartig der Pflegemutter weg. Das Jugendamt Mitte hatte fast zwei Jahre gebraucht, um den Gesundheitszustand des Jungen zu begutachten und um festzustellen, dass die leibliche Mutter für die Erziehung ungeeignet ist.
Das Gericht traf gestern nicht wie geplant eine Entscheidung. Das vorgelegte psychologische Gutachten zu den Bindungen zwischen der Pflegemutter und dem Kind wurde von der Verfahrenspflegerin und dem Anwalt als „unzulänglich“ kritisiert. Begründung: Es basiert auf einem nur 15-minütigem Treffen. Weil das Kind, das sich von der Pflegemutter im Stich gelassen fühlen muss, mit Bausteinen warf, urteilte der Psychologe, dass es sich entschieden habe. Nun entscheidet das Gericht bis Anfang nächster Woche über den Antrag des Anwalts auf Rückgabe des Kindes. Sollte diesem Antrag nicht gefolgt werden und ein erneutes Gutachten erforderlich sein, müsse das Kind in einer vorläufigen Regelung zurückgegeben werden, „um die schützenswerte Beziehung zu schützen“, so der Anwalt weiter. Das Gericht hatte das Gutachten angefordert, nachdem der Verfahrenspflegerin „voreilige Parteinahme“ vorgeworfen worden war. Für die Psychologin ist die Herausnahme des Kindes aus der ersten Pflegefamilie eine Verletzung des Kindeswohls. Eine Verletzung, die auch von dem zweiten Gutachter eingeräumt wurde. Doch einen Fehler könne man nicht durch einen erneuten Fehler wettmachen, argumentierte er. B. BOLLWAHN DE PAEZ CASANOVA
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