: Ein Recht auf Auskunft?
Die SPD will die störrischen Zeugen notfalls per Gesetz zum Reden bringen
FREIBURG taz ■ Der Berliner Untersuchungsausschuss zum CDU-Spendenskandal droht zur Nullnummer zu werden. Da gegen die wichtigsten Akteure Weyrauch, Terlinden, Kiep und Kohl gleichzeitig strafrechtliche Ermittlungen laufen, wollen sie im Ausschuss keine Angaben machen.
In einem Gutachten für den ehemaligen CDU-Finanzberater Horst Weyrauch hat der Frankfurter Anwalt Eberhard Kempf den Umfang des Rechts auf Auskunftsverweigerung dargestellt. Danach ist Weyrauchs Schweigerecht „umfassend“, weil er sich sonst in den laufenden Strafverfahren zumindest „mittelbar“ selbst belasten könnte. Kempf beruft sich dabei auf die vom Bundesgerichtshof anerkannte „Mosaik-Theorie“.
Hart bleiben wollen die Ausschussmitglieder aber bei Fragen zu Sachverhalten, die strafrechtlich bereits verjährt sind. Nach Kempfs Ansicht muss Weyrauch auch zu den alten Sachverhalten nicht aussagen. Denn frühere Verfehlungen könnten letztlich doch als Indizien in den aktuellen Verfahren verwendet werden. Zwangsmaßnahmen, die der Ausschuss gegen Weyrauch und Terlinden ergreift, können gerichtlich überprüft werden.
Inzwischen hat in der SPD eine intensive Diskussion darüber begonnen, ob man das Auskunftsverweigerungsrecht hier nicht generell aushebeln könnte. Die Aussagen müssten dann nicht-öffentlich erfolgen und dürften im parallel laufenden Strafprozess nicht verwertet werden. Verankern würde man diese Regeln in einem Gesetz über die Arbeit von Untersuchungsausschüssen, über das in Berlin derzeit ohnehin beraten wird.
Allerdings steht der Wortlaut des Grundgesetzes solchen Plänen entgegen. Dort heißt es, dass im Untersuchungsausschuss die „Vorschriften über den Strafprozess sinngemäß Anwendung“ finden – und damit auch die Grenzen der Aussagepflicht. Der SPD-Rechtspolitiker Hermann Bachmaier hat seine Parteifreunde bereits vor „Schnellschüssen“ gewarnt. CHRISTIAN RATH
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