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Gnade vor Religion

VGH-Hessen verweigert islamischem Metzger Genehmigung zum Schlachten unbetäubter Opfertiere

KASSEL taz ■ Gute Nachricht für Tierfreunde: Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel lehnte gestern im Eilverfahren den Antrag eines Angehörigen der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen ab, ein warmblütiges Opfertier ohne Betäubung schlachten zu dürfen. Das so genannte Schächten durch einen Schnitt durch die Kehle des Opfertiers sei auch im Islam „keine zwingende religiöse Pflicht“ für die Gläubigen, begründete das Gericht das Urteil.

Das Gericht bezog sich nachdrücklich auf das hessische Tierschutzgesetz, das festschreibt, dass ein warmblütiges Tier nur geschlachtet werden darf, wenn es „vor Beginn des Blutentzugs betäubt“ worden ist. Eine Ausnahmegenehmigung davon wird nur erteilt, wenn das rituelle Schlachten für einen Gläubigen „zwingend“ sei. Genau das habe der Kläger aber nicht nachweisen können. (Az.: 11 TG 990/00) KPK

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