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Zwei Ukrainerinnen frei, zwei hungern

Amtsgericht stellt fest, dass die Ausländerbehörde die Ausreiseformalitäten für Natalja B. verschleppte, und entließ sie aus dem Abschiebegewahrsam. Anwältin fordert Gesetzesänderung gegen Behördenwillkür

Zwei der vier Ukrainerinnen, die aus Protest gegen ihre monatelange Abschiebehaft seit über 50 Tagen im Hungerstreik sind, wurden am Wochenende freigelassen. Dana W. wurde von einer Richterin wegen ihres schlechten Gesundheitszustandes am Samstag für haftunfähig erklärt und in ein Krankenhaus eingewiesen.

Bereits am Freitag war Natalja B. nach einer richterlichen Anhörung auf freien Fuß gesetzt worden. Nach Angaben ihrer Anwältin Gilda Schönberg hatte das Amtsgericht der Ausländerbehörde vorgeworfen, über Wochen die Ausreiseformalitäten verschleppt zu haben. Die Anwältin hatte Briefe vorgelegt, in denen die ukrainische Botschaft die Ausländerbehörde immer wieder aufgefordert hatte, die vollständigen Personalien der Ukrainerin zu liefern. Ohne diese Angaben konnte die Botschaft der Frau, die noch einen sowjetischen Pass hatte, keinen gültigen Reisepass ausstellen. Dieser Aufforderung sei die Ausländerbehörde jedoch zwei Monate zu spät und auch dann noch unvollständig nachgekommen. Schönberg erklärte: „Bedauerlicherweise lag dieser Schriftverkehr nicht einmal in der Akte meiner Mandantin. Somit konnte die Richterin die Briefe erst lesen, nachdem ich sie von der ukrainischen Botschaft besorgt hatte.“

Die Senatsinnenverwaltung hatte die lange Abschiebehaft der vier Frauen darauf zurückgeführt, dass sie sich bei der Beschaffung von für die Abschiebung notwendigen Pässen „sehr unkooperativ“ verhalten hätten.

Rechtsanwältin Gilda Schönberg ist davon überzeugt, dass ihre Mandantin ohne Hungerstreik auch jetzt noch in Abschiebehaft säße. „Normalerweise laufen die Haftprüfungstermine für Abschiebehäftlinge ohne anwaltlichen Beistand ab. Die Ausländerbehörde trägt ihre Sicht vor, und der Richter stimmt in aller Regel zu.“

Anders als Strafgefangene haben Abschiebehäftlinge keinen Anspruch auf einen vom Staat bezahlten Anwalt. Die meisten können sich keinen Anwalt leisten, da Abschiebehäftlinge nach dem Ausländerrecht auch für die Kosten ihrer Abschiebehaft aufkommen müssen. Im Fall der Ukrainerinnen wurden die Anwaltskosten aus Spenden vorgeschossen.

„Selbst wenn ich als Anwältin eine Abschiebegefangene freibekomme, muss mir die Gegenseite nicht meine Kosten erstatten, wie das in fast allen anderen Verfahren der Fall ist“, kritisiert Schönberg. Sie fordert daher eine Gesetzesänderung durch den Bundestag: „Spätestens nach vier Wochen Abschiebehaft müssen Abschiebehäftlingen wie anderen Gefangenen auch AnwältInnen beigeordnet werden. Der Fall meiner Mandantin zeigt deutlich, dass die Betroffenen sonst der Willkür der Behörden ausgeliefert sein können.“

Zwei weitere Ukrainerinnen, Soja S. und Ljudmila O., setzen ihren Hungerstreik unterdessen fort. Den Gesundheitszustand von Soja S., die seit 58 Tagen keine Nahrung zu sich nimmt, beurteilte eine unabhängige Ärztin nach Angaben Schönbergs als „lebensbedrohlich“. Dennoch habe die Richterin bei einem Haftprüfungstermin am Freitagabend den Antrag auf Haftentlassung abgelehnt. MARINA MAI

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