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Klage gegen Schleierfahndung

MÜNCHEN taz ■ In Bayern können Schwarze einfach so von der Polizei überprüft werden. Weil sie schwarz sind. Nicht überall, aber an Durchgangsstraßen, Bahnhöfen, in Zügen und grenznahen Gebieten. Die bayerischen Grünen wollen jetzt gegen die so genannte „Schleierfahndung“ klagen, die solche Kontrollen ermöglicht. Bayern hatte 1995 als erstes Bundesland „verdachtsunabhängige Polizeikontrollen“ eingeführt. Sie sollten eine angebliche Bedrohung durch die Öffnung der Grenzen kompensieren. „Das Gesetz hat einen diskriminierenden Effekt, Andersaussehende stehen unter Pauschalverdacht“, begründen die Grünen ihren Vorstoß. Anfang nächster Woche wird die grüne Landtagsfraktion eine Organklage einreichen, gleichzeitig erheben drei Abgeordnete Popularklage. Sie rechnen sich gute Chancen aus: Das Verfassungsgericht von Mecklenburg-Vorpommern erklärte die landesweite Schleierfahnung bereits im vergangenen Jahr für verfassungswidrig. lis

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