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Geldsegen für FDP

Die FDP darf die Millionen, die ihr für den Wahlkampf zugestanden wurden, behalten – obwohl sie die Erstattung nicht beantragt hatte

BERLIN ■ taz Eine gute Woche für die FDP. Erst der Möllemann-Triumph in Nordrhein-Westfalen und jetzt noch ein äußerst zuvorkommendes Urteil im Streit um 12,4 Millionen Mark Wahlkampfkostenerstattung. Gestern entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die FDP das Geld im Jahr 1996 zu Recht erhalten hatte – obwohl es gar nicht beantragt worden war.

Hermann Otto Solms wird ein Stein vom Herzen gefallen sein. Denn er hatte als FDP-Schatzmeister vergessen, die endgültige Festsetzung der Staatsgelder zu beantragen. Angefordert hatte die FDP nur die vorherigen Abschlagszahlungen. Dennoch zahlte die damalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) die Gelder aus. Schnell kam der Verdacht auf, dass hier vor allem der kleine Koalitionspartner geschont werden sollte.

Seither wird vor den Verwaltungsgerichten darüber gestritten, ob die FDP die Summe von 12,4 Millionen Mark zurückzahlen muss. Geklagt hatten drei Parteien, die in den Jahren zuvor ebenfalls vergessen hatten, den entscheidenden Antrag zu stellen: Die Grauen, die „Republikaner“ und der Südschleswigsche Wählerverband (SSW). Im Gegensatz zur FDP gingen sie aber leer aus.

In letzter Instanz entschied nun das Bundesverwaltungsgericht, dass die FDP das Geld zu Recht erhalten hat. Im Antrag auf Abschlagszahlung sei zugleich auch ein Antrag auf endgültige Festsetzung der Mittel enthalten. Alles andere sei „lebensfremd“, erläuterte der Vorsitzende Richter Werner Meyer während der Verhandlung. Mit dieser Entscheidung setzte sich das Gericht immerhin über das Parteiengesetz hinweg, das eindeutig zwei Anträge verlangt.

Die Vorinstanz, das Oberverwaltungsgericht Münster, hatte noch gegen die FDP entschieden. Dort wurde ein separater Antrag verlangt und außerdem festgestellt, es habe „keine Anzeichen“ dafür gegeben, dass die FDP mit einem einzigen Schreiben beide Anträge habe stellen wollen.

Doch auch die Münsteraner Entscheidung war schon recht günstig für die FDP, denn danach hätte sie von den 12,4 Millionen Mark nur insgesamt rund 385.000 Mark an Graue, Reps und SSW abgeben müssen – so viel. wie diese mehr bekommen hätten, wenn die FDP leer ausgegangen wäre. Die restliche Summe hätte möglicherweise der heutige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) von der FDP zurückverlangen können. Mit dem gestrigen Urteil bleibt ihm diese schwierige Ermessensentscheidung nun aber erspart.

Für die FDP stand mit den 12,4 Millionen Mark immerhin ein Viertel ihrer Jahreseinnahmen auf dem Spiel. Rücklagen hatte sie keine gebildet. Sie scheint sich sicher auf die Justiz verlassen zu haben. (Az: 1 C 3.00)

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