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Neugier auf den Nachwuchs

Ein Karlsruher Urteil bestätigt den Schutz von Prominentenkindern vor Medienberichterstattung

KARLSRUHE taz ■ Das Bundesverfassungsgericht hat den Schutz von Prominentenkindern in drei gestern bekannt gemachten Entscheidungen nochmals erweitert. In den ersten beiden Verfahren ging es um den heute 15-jährigen Sohn von Prinzessin Caroline, Andrea. Von 1993 bis 1995 veröffentlichten die Yellow-Press-Zeitschriften Echo der Frau und Neue Welt insgesamt 17 Fotografien, auf denen der Monegassen-Spross mit seiner Mutter bei alltäglichen Situationen, etwa bei Spaziergängen, zu sehen war.

Auf Klage der Familie verboten Gerichte die Veröffentlichung, was Karlsruhe nun bestätigte. „Zur Entwicklung der Persönlichkeit gehört es, sich in der Öffentlichkeit angemessen bewegen zu lernen“, erklärte eine mit drei Richtern besetzte Kammer in Karlsruhe. Dies werde aber bei Kindern von Prominenten erschwert, wenn diese „allein durch die Anwesenheit ihrer Eltern“ zum Objekt der Medienberichterstattung würden.

Dieser Beschluss entspricht einem Urteil vom letzten Dezember. Der Schutz vor Paparazzi wurde in einem zweiten Beschluss nun auf die Wortberichterstattung ausgeweitet. Hier hatte die Zeitschrift Neue Welt unter der Überschrift „Der neue Mädchenschwarm“ aus dem Privatleben von Andrea de Monaco berichtet. Er habe noch keine Freundin und liebe Fußball. Auch hier griffen die Medien in „eine schutzwürdige Phase der Persönlichkeitsentwicklung“ ein, betonte Karlsruhe. In einem dritten Beschluss scheiterte eine Verfassungsbeschwerde der Zeitschrift Bunte. Diese hatte geklagt, weil sie Fotos der (erwachsenen) Flick-Tochter Alexandra nicht mehr verbreiten darf. Wegen nachweislicher Entführungsgefahr müsse hier öffentliche Interesse zurücktreten, entschied nun Karlsruhe.

CHRISTIAN RATH

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