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Richterliche Ermahnung der Nebenklage

Als Zeuginnen geladene Ex-Athletinnen erscheinen nicht vor Gericht, um im Doping-Prozess Angeklagte zu belasten

BERLIN dpa ■ Beim Prozess gegen den früheren DDR-Sportchef Manfred Ewald ist es vor dem Berliner Landgericht zum Streit über das Verhalten der Nebenklage gekommen.

Der Vorsitzende Richter Dirk Dickhaus zeigte sich am 10. Verhandlungstag erzürnt darüber, dass einige als Zeuginnen geladene Nebenklägerinnen nicht erschienen waren. Zudem riet er dem Anwalt der Sportlerinnen eindringlich, einen geplanten Beweisantrag angesichts der drohenden Verjährungsfrist am 2. Oktober zu kippen.

Dickhaus mahnte die Nebenklage zur Zurückhaltung bei Beweisanträgen. Wenn das Verfahren an die Verjährungsfrist herankomme, liege eine Ursache dafür bei der Nebenklage, so der Richter. „Ich habe keinem den schwarzen Peter zugeschoben“, entgegnete er auf eine Bemerkung von Nebenklage-Anwalt Jens Steiningen. „Das, was ich gesagt habe, war in ihrem Interesse.“ In dem Prozess muss sich neben Ewald (74) auch der Sportmediziner Manfred Höppner verantworten. Die Anklage legt ihnen Beihilfe zur Körperverletzung in 142 Fällen zur Last.

Die einzige erschienene Zeugin, Birgit Uebel, berichtete, wie sie im Alter von 16 Jahren zum ersten Mal Dopingmittel erhalten habe. Es sei für sie damals kein Geheimnis gewesen, dass es sich um verbotene Mittel handele. „Wir wussten, dass wir gedopt worden sind“, sagte sie.

Steinigen hatte in dem Verfahren einen Beweisantrag stellen wollen, mit dem das Wissen des Mitangeklagten Höppner um die Schäden durch die Vergabe von Hormonen näher beleuchtet werden sollte. Nachdem Dickhaus den Antrag unterbrach und den Anwalt zur Rücksprache aufforderte, zog Steinigen den Beweisantrag zurück. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.

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