: Homo-Ehe ohne rechten Segen
CDU im Rückwärtsgang II: Gesetz zu Homopartnerschaften führe zu Verfassungskonflikt
BERLIN taz ■ Die Union scheint sich nun auf Kosten von Homosexuellen in der Oppositionsrolle regenerieren zu wollen. Gestern reagierten einige ihrer maßgeblichen Politiker auf den Entwurf der rot-grünen Koalition zu Eingetragenen Lebenspartnerschaften von Schwulen und Lesben mit harscher Kritik. Alle Anzeichen von Liberalität, wie sie noch beim familienpolitischen Kongress der CDU diskutiert wurden, scheinen wie weggewischt.
CDU-Generalsekretär Ruprecht Polenz verwies auf Familie und Ehe, die grundgesetzlich geschützt seien. Seine Partei respektiere jeden Lebensentwurf, der davon abweiche, allerdings dürfe dieser nicht der Ehe ähneln. Deutlicher wurde sein Parteifreund Wolfgang Bosbach, stellvertretender Vorsitzender seiner Bundestagsfraktion. „Sollte die Bundesregierung trotz der erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken an ihrem Vorhaben festhalten, dürfte ein Verfassungskonflikt unvermeidbar sein.“ Ein eigenes Gesetz für schwul-lesbische Paare brauche es nicht, „die meisten Alltagsprobleme gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften sind schon nach geltendem Recht ohne weiteres lösbar durch vertragliche Vereinbarungen“.
Ingo Friedrich, Vorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises der CSU, zeigte sich entsetzt über das Projekt der Koalition. Die Gleichstellung Homosexueller gebe ein „völlig falsches Signal“ angesichts dramatisch sinkender Geburtenraten. Wie Friedrich argumentieren auch andere Unionspolitiker: Der Unterschied zur traditionellen Ehe könne und solle von homosexuellen Partnerschaften nicht aufgehoben werden. Eine gewöhnliche Ehe von Mann und Frau sei auf Kinder angelegt.
Der SPD-Rechtsexperte Alfred Hartenbach bekräftigte unterdessen die Bedeutung des Gesetzes für Rot-Grün. Justizministerin Herta Däubler-Gmelin ließ durchblicken, dass das Gesetz in zwei Stufen beschlossen werden könnte. Passagen, die im unionsbeherrschten Bundesrat nicht zustimmungspflichtig sind, könnten zuerst verabschiedet werden. Ausgespart werden dabei Fragen des Steuer- und Zuzugsrechts ausländischer PartnerInnen. JAN FEDDERSEN
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