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Anfechtbares Verbot

Juristen befürchten Klagen nach Kampfhundeverbot. Neue Verordnungen in mehreren Bundesländern

BERLIN taz ■ Nach den jüngsten Attacken von Kampfhunden wird die Haltung gefährlicher Hunderassen jetzt in mehreren Bundesländern verboten oder stark eingeschränkt. Allen voran hat Hamburg ab sofort eine neue strenge Hundeverordnung erlassen, nach der bestimmte Rassen innerhalb einer Übergangsfrist von fünf Monaten aus dem Verkehr gezogen werden. Juristen melden jedoch Bedenken an, ob sich eine so strenge Kampfhundeverordnung halten läßt.

Das Haltungsverbot für Kampfhunde sei juristisch „bedenklich“, weil es keine gesetzliche Grundlage gebe, auf die man eine solche Verordnung stützen könne, erklärte der Aachener Rechtsanwalt Jörgen Kipp, der unter anderem auf Enteignungsrecht spezialisiert ist, gegenüber der taz. Um einen Hund aus dem Verkehr ziehen zu lassen, müsste „eine konkrete Gefährdung des Gemeinwohls“ vorliegen. Diese „konkrete Gefährdung“ allgemein für bestimmte Hunderassen festzustellen, sei aber schwierig. Die Halter könnten immer darauf verweisen, dass ihr Hund doch „harmlos“ sei.

Ob den Haltern nun auferlegt werde, ihren Tieren immer einen Maulkorb anzulegen oder sie gar ins Tierheim zu bringen, sie könnten immer auf „Gleichbehandlung“ mit Besitzern anderer Hunderassen klagen, denen solche Auflagen nicht gemacht würden, erläuterte Kipp. Würden bestimmte Kampfhunde eingezogen, die selbst noch niemanden angefallen haben, so könnte dies sogar als „enteignungsgleicher Eingriff“ gewertet werden.

Hamburgs Bürgermeister Ortwin Runde (SPD) hat schon angekündigt, dass er mit vielen Klagen gegen die neue Hundeverordnung rechne. Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe gab zu bedenken, weder naturwissenschaftlich noch juristisch sei es möglich, einzelne Rassen als gefährlich einzustufen. In Hamburg sollen drei Rassen innerhalb der Übergangsfrist entweder im Tierheim abgegeben oder eingeschläfert werden. Bei zehn weiteren Kampfhundrassen müssen die Besitzer zumindest mit einem tierärztlichen Attest bescheinigen, dass das Tier sich nicht aggressiv verhält. In Berlin müssen die Besitzer von fünf gefährlichen Kampfhundrassen, darunter Pitbulls, American Staffords, Stafford Bullterrier und deren Mischungen, von Sachverständigen ein Ungefährlichkeitszeugnis einholen. Auch in Baden-Württemberg soll die Haltung von Kampfhunden künftig nur noch in Ausnahmefällen genehmigt werden. In den meisten Ländern gilt ab sofort oder demnächst Maulkorb- und Leinenzwang für gefährliche Kampfhunde. BARBARA DRIBBUSCH

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