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Demonstrative Rollenspiele

GAL verklagt Hamburgs Polizei: Die findet Inlineskating unpolitisch und versagt Blade Night Anerkennung als Demonstration  ■ Von Sven-Michael Veit

„Alles hat seine Grenzen“, findet Reinhard Fallak. Eine Äußerung, die bei einem Polizeipressesprecher nicht verwundern mag. Fraglich ist allerdings, ob das Hamburger Verwaltungsgericht sich dieser Ansicht anschließt. Dieses wird über einen Eilantrag des GAL-Bürgerschaftsabgeordneten Hans-Peter de Lorent befinden müssen, der richterlich bescheinigt haben möchte, dass Inlineskating politisch sei.

Die Direktion Zentrale Aufgaben im Polizeipräsidium hatte de Lorent am Donnerstag mitgeteilt, dass sie dessen 2. Hamburger Blade Night am kommenden Freitag abend nicht genehmige (taz berichtete). Es handele sich, so die Begründung, „um keine versammlungsrechtliche Versammlung“ im Sinne einer Demonstration, wenn einige Tausend Menschen auf In-line-Skates mehr oder minder geordnet durch die Innenstadt rollen, sondern „vielmehr um eine sportliche Veranstaltung“. Und dafür gelten in Hamburg andere Tarife.

Im Auftrag de Lorents forderte deshalb der Rechtsanwalt Stefan Bock Polizei und Innenbehörde auf, bis gestern um 14 Uhr ihre Entscheidung zurückzunehmen und die Blade Night „als Demonstration im Sinne des Versammlungsgesetzes“ anzuerkennen. „Das tun wir nicht“, erklärte Fallak gestern gegenüber der taz. Der „politische Charakter“ dieser Veranstaltung „erschließt sich mir nicht“. Nun hätten die Gerichte zu entscheiden.

Drei Mal bereits hat die GAL in diesem Jahr Demos auf Rollen veranstaltet. An den sonntagnachmittäglichen Umrundungen der Außenalster am 9. April und 21. Mai sowie am ersten Nachtlauf am 23. Juni nahmen insgesamt etwa 25.000 Menschen teil. Alle waren „als Demonstrationen für ein verkehrspolitisches Anliegen“, nämlich der Forderung nach mehr innerstädtischen Fahrmöglichkeiten für das Individualverkehrsmittel Inline-Skates, anerkannt worden, erinnert Bock. Warum nun die vierte Veranstaltung untersagt werde, sei nicht nachvollziehbar.

Fallak hält das für eine vorgeschobene Argumentation zulasten der Staatskasse. Die GAL wolle die Aufwendungen für Absperrungen und Umleitungsschilder sparen, glaubt der Polizeipressesprecher, ohne eine ungefähre Summe schätzen zu wollen. Die hätte bei einer Sportveranstaltung der Anmelder zu tragen, bei politischen Demons-trationen hingegen ist alles gratis. „Die Skater aber klatschen sich ab, halten nicht mal ein Plakat hoch, rollen ein bißchen durch die Stadt und finden das geil“, will er bei den bisherigen Läufen beobachtet haben.

Dagegen sei zwar nichts einzuwenden, aber „warum soll der Staat für das Vergnügen Einiger auch noch zahlen?“. Dann komme als nächstes jemand auf die demons-trative Idee, Golfbälle über die Binnenalster zu schlagen. Einen Vorschlag zur Güte hat Fallak aber schon parat: Die GAL könne ja von jedem Teilnehmer „ein oder zwei Mark nehmen“. Da hätte sie das Geld für die Absperrungen locker beisammen.

Und müsste vermutlich Vergnügungssteuer entrichten.

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