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Drach darf jetzt Heimflug antreten

■ Auslieferung des Reemtsma-Entführers bis auf Termin perfekt

Der Auslieferung des mutmaßlichen Reemtsma-Entführers Thomas Drach von Argentinien an Deutschland steht nichts mehr im Wege. Präsident Fernando de la Rua unterzeichnete nach Informationen der Zeitung Clarin am Dienstagabend das seit Tagen erwartete Auslieferungsdekret. Das argentinische Außenministerium hat den Bericht bestätigt.

Weder in Buenos Aires noch von der Hamburger Staatsanwaltschaft konnte gestern allerdings schon ein konkreter Termin für eine Überstellung von Drach genannt werden. Die Behörde wartet weiter auf einen offiziellen argentinischen Bescheid über die Auslieferung. Erst, wenn eine entsprechende offizielle Mitteilung über die Genehmigung vorliege, könne mit den Vorbereitungen der Auslieferung begonnen werden, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Rüdiger Bagger.

Drach wird nach seinen Angaben von einer Gruppe von Kriminalbeamten abgeholt, die sich aus Beamten des Bundeskriminalamtes und des Hamburger Landeskriminalamtes zusammensetzt. In Deutschland wird Drach in der U-Haftanstalt am Holstenglacis untergebracht. Weitere formale Schritte der deutschen Justiz sind zunächst nicht nötig, da Drach der Haftbefehl der deutschen Behörden schon in Argentinien verkündet worden war.

„Wir werden ihn zunächst vernehmen“, sagt Bagger. „Wenn er zur Sache nichts sagt, werden wir basierend auf dem Sachstand, den wir kennen, in verhältnismäßig kurzer Zeit Anklage erheben.“ Die Terminierung des Prozesses sei dann Sache der zuständigen Kammer des Landgerichts. „Die Sechs-Monats-Frist für die Untersuchungshaft beginnt, wenn er hier eintrifft“, fügte Bagger hinzu. Das bedeutet, dass frühestens nach einem halben Jahr über eine Entlassung Drachs aus der U-Haft entschieden werden müsste.

Nach Angaben des Außenminis-teriums könnte Drach frühestens am Freitag deutschen Beamten übergeben werden. Im Gespräch mit Bundestagspräsident Wolfgang Thierse hatten Regierungsvertreter aus dem Ministerium vergangene Woche in Buenos Aires eine Überstellung des Kölners bis Ende Juli in Aussicht gestellt. Das oberste Gericht Argentiniens hatte Ende Juni die Beschwerde Drachs gegen die Auslieferung abgelehnt. lno

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