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Fraktionen zu großzügig

■ Gibt es Abzüge für Stellvertreter?

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts sorgte gestern für Spannung unter Bremens Parteien: Demnach soll die Zulage für die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden unzulässig sein. Hintergrund war eine Klage der Grünen in Thüringen, wo ein Drittel des Landesparlaments mit Zusatzentgelten bedacht wurde. Das verstoße gegen die „Gleichbehandlung der Abgeordneten“, entschied das Bundesverfassungsgericht gestern.

In Bremen wären vermutlich die vier stellvertretenden Fraktionschefs der CDU und SPD betroffen: Michael Teiser und Helmut Pflug-radt (beide CDU), sowie Wilfried Töpfer und Eva-Maria Lemke-Schulte (beide SPD), für die sich die Diäten von 4.660 Mark ungefähr verdoppeln. Die Grünen dagegen zahlen ihren stellvertretenden Vorsitzenden Helga Trüpel und Matthias Güldner – im Einvernehmen mit dem Rechnungshof – nur eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von 802 Mark.

„Für die Arbeit, die wir da leisten, finde ich das nicht gerechtfertigt“, ärgert sich Lemke-Schulte. Sie will sich nächste Woche mit dem Geschäftsführenden Fraktionsvorstand beraten, wenn das Urteil im Wortlaut vorliegt. Die CDU Bremen sieht sich erstmal noch gar nicht betroffen. Anders als in Thüringen sind wir ein Halbtagsparlament und hier werden die Zulagen von den Fraktionen bezahlt, erklärte Fraktionschef Jens Eckhoff.

Der Rechnungshof Bremen ist da allerdings anderer Meinung: Zwar ginge es in der Karlsruher Entscheidung nicht direkt um die Fraktionsmittel. Die Richtung sei allerdings klar: Die Zahl der Zulagen-Empfänger sei zu hoch, soll nicht ausufern und gelte schon für die stellvertretenden Fraktionschefs. Analog sei das Urteil damit auch auf Bremen übertragbar. In Zukunft will der Rechnungshof die Fraktionen „schärfer“ prüfen. pipe

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