: „Asylbetrüger“ keine Volksverhetzung
■ Strafanzeigen gegen Bild und Weser-Report sind gescheitert
Die 56 Strafanzeigen und Strafanträge gegen Redakteure der Bremer Bild-Zeitung und des Weser-Report wegen Volksverhetzung und Beleidigung wurden inzwischen von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Im Mai hatte die Flüchtlingsinitiative die Sammelanzeigen der Staatsanwaltschaft übergeben (die taz berichtete). Hintergrund war die reißerische Berichterstattung der Blätter über die so genannten „falschen Libanesen“, die als „Asylbetrüger“, „Scheinasylanten“ oder „Asylabzocker“ beschimpft wurden.
„Ein konkreter Tatbestand der Volksverhetzung, ergibt sich hier nicht“, erläuterte der politische Staatsanwalt Uwe Picard die Einstellung des Verfahrens. Volksverhetzung sei nur gegeben, wenn es sich um einen größeren Bevölkerungsteil handelt, der räumlich in der Bundesrepublik verteilt sei. In den beanstandeten vier Artikeln ginge es aber nur um eine Personengruppe von rund 500 Personen, die in Bremen lebten.
Zwar mag sich die Berichterstattung zum Teil auf „Stammtisch-Niveau“ bewegt haben, Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede mochte der Staatsanwalt in diesen Fällen dennoch nicht erkennen. Auch die scharfen Äußerungen der angezeigten Autoren seien durch das Recht auf Pressefreiheit und freie Meinungsäußerung geschützt. Beschwerden gegen die Einstellung des Verfahrens wurden bislang nicht eingereicht. pipe
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