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Freispruch für S-Bahn-Abfertiger

15 Monate nach dem Tod eines 23-Jährigen im S-Bahnhof Bellevue sind zwei Zugabfertiger gestern freigesprochen worden. Im Gegensatz zum ersten Urteil – Bewährungsstrafen von zwei und fünf Monaten wegen fahrlässiger Tötung – stellte das Berufungsgericht kein Mitverschulden des 46-jährigen Zugabfertigers und seiner 34-jährigen Kollegin fest. Der angetrunkene Mann war auf das Gleisbett gefallen und überrollt worden. Eine Frau hatte ihre Beobachtung dem Zugabfertiger auf dem nächsten Bahnhof mitgeteilt. Der S-Bahn-Mitarbeiter hatte seiner Darstellung nach verstanden, eine Person sei mitten auf den Bahnsteig gefallen, und fertigte einen Zug ab, bevor er seine Kollegin benachrichtigte. Bei dieser Informationslage musste der Angeklagte nicht von einer Gefahr ausgehen, hieß es im Urteil. Die Kollegin vom Bahnhof Bellevue hatte nach Überzeugung des Gerichts keine Zeit zur Reaktion. DPA

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