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Treudeutsche Beamte

■ Wrocklage ist gegen Radikalenerlass. Datenschützer weist Kritik der GdP zurück

In der Debatte über Rechtsextremismus haben Hamburgs Innensenator Hartmuth Wrocklage (SPD) und die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) einen erneuten „Radikalenerlass“ im Öffentlichen Dienst abgelehnt. „Wir müssen nicht jeden Schwachsinn wiederholen“, sagte Wrocklage gestern.

Regelanfragen beim Verfassungsschutz werde es in Hamburg nicht geben. Das existierende Beamtenrecht reiche aus, mit dem Problem von Extremisten – „rechts wie links“ – fertig zu werden. Christian Zahn, Mitglied des DAG-Bundesvorstands, sagte, jeder Angestellte oder Beamte des Öffentlichen Dienstes, der sich verfas-sungsfeindlich äußere, verletze seinen Diensteid. Dagegen könne der Arbeitgeber vorgehen.

Das schleswig-holsteinische Innenministerium erklärte, es habe im öffentlichen Dienst des Landes „seit Jahren kein signifikantes Problem mit Rechtsextremisten gegeben“. Vor diesem Hintergrund gebe es derzeit keine neuen Überlegungen in Richtung Extremistenbeschluss.

Unterdessen wies Hamburgs Datenschutzbeauftrager Hans-Hermann Schrader die Behauptung des Chefs der Hamburger Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, zurück, der Polizei der Hansestadt fehlten rechtliche Möglichkeiten für eine effektivere Bekämpfung des Rechtsextremismus. Freiberg hatte im Hamburger Abendblatt Lücken im „Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei“ beklagt. Schrader sagte, für die Verfolgung von bereits begangenen Straftaten gelte dieses Gesetz nicht. Dafür gelte die Strafprozessordnung, „die eine Vielzahl von Handlungsmöglichkeiten, einschließlich verdeckter Maßnahmen, zulässt.“ dpa

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