: Verbände: Pflegegesetze belasten Heime
Auf einer Fachtagung des Deutschen Frauenrats wurden die Gesetzentwürfe zur Pflege der Kritik unterzogen: Detaillierte Leistungsangaben seien eine bürokratische Schikane. Die Pflege wird überwiegend von Frauen geleistet
BERLIN taz ■ Die einen fesseln ihre verwirrten Pflegefälle ans Bett, die anderen lassen sie halb verdursten – deutsche Altenheime haben keinen guten Ruf. Mit zwei Gesetzentwürfen versucht nun die Bundesregierung, eine Antwort auf die Pflegeskandale zu finden: Das Gesundheitsministerium hat ein „Pflege-Qualitätssicherungsgesetz“ erarbeitet, und Familienministerin Christine Bergmann lässt das Heimgesetz novellieren. Am Donnerstag setzte sich auf einer Fachtagung der Deutsche Frauenrat mit den Entwürfen auseinander. Er fühlt sich zuständig, weil nicht nur die Pflegenden, sondern auch die mit öffentlicher Hilfe Gepflegten überwiegend Frauen sind.
Tatsächlich kann man kaum „Qualität in die Pflege hineinkontrollieren“, wie Gesundheitsministerin Fischer es einmal formuliert hat. Nach ihren Vorstellungen sollen die etwa 8.500 Heime und knapp 13.000 Sozialstationen und Pflegedienste mit den jeweiligen Pflegekassen detaillierte Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen abschließen, die entweder von der staatlichen Heimaufsicht, dem Medizinischen Dienst der Kassen oder unabhängigen Gutachtern überprüft werden sollen.
Im Heimgesetz selbst ist vorgesehen, dass die Betreuungs- und Pflegeleistungen im Vertrag zwischen Heim und BewohnerIn detailliert aufgeführt werden – mitsamt den Kosten. Auch soll die Vertretung der HeimbewohnerInnen, der Heimbeirat, mehr Kompetenzen bekommen.
Die Wohlfahrtsverbände halten vor allem die Qualitätsvereinbarungen für eine Schikane: Sie hätten Verwaltungskosten von 1,6 Milliarden Mark zur Folge, die bei der Pflege eingespart werden müssten. Die Qualität derselben könne man nur durch eine Reform der Pflegeversicherung sichern. Die Verbraucherverbände kritisierten vor allem, dass die staatliche Heimaufsicht entmachtet würde, wenn Kassen und Träger Qualitätsstandards verhandelten und schließlich noch von freien Gutachtern zertifizieren ließen: Die Interessen der BewohnerInnen kämen neben den Effizienzkriterien der Betreiber und Kassen zu kurz.
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