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Sparsumme wird verdoppelt

Bei Projekten, freien Trägern und landeseigenen Einrichtungen will der Senat 62 Millionen Mark einsparen – bislang war von der Hälfte die Rede. Jetzt auch Museen und Büchereien betroffen

von JULIA NAUMANN

Im kommenden Jahr werden bei noch mehr Projekten, freien Trägern und landeseigenen Einrichtungen Gelder gekürzt als bislang bekannt. Bei der Verabschiedung des Haushaltssanierungsgesetzes im Februar hieß es noch, der Senat wolle in diesem Bereich im kommenden Jahr 35 Millionen Mark an Zuwendungen einsparen. Inzwischen will Finanzsenator Peter Kurth (CDU) hier aber 62 Millionen Mark einsparen – also fast doppelt so viel wie ursprünglich geplant. Das bestätigte ein Sprecher der Finanzverwaltung auf Anfrage der taz.

Die Begründung: „Der Zuwendungsbegriff der Landeshaushaltsordnung war zu eng gefasst“, so der Sprecher. Deshalb habe der Senat beschlossen, auch nicht rechtsfähige Anstalten und sämtliche Stiftungen des Landes in die Kürzungen einzubeziehen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Museen, Büchereien, aber auch um die landeseigenen Opern und Theater. Durch diese Ausweitung will die Finanzverwaltung auf Einsparungen von 62 Millionen Mark kommen.

Jede Senatsverwaltung muss in den kommenden drei Jahren je 5 Prozent der Mittel einsparen, die sie derzeit an Projekte, Vereine und Institutionen vergibt. Sie kann diese Kürzungen nach dem Rasenmäherprinzip auf alle Einrichtungen gleich verteilen oder einzelnen Projekte die Förderung ganz streichen. Ausgenommen von den Einsparungen sind Zuwendungsempfänger, die mit dem Senat langfristige Verträge haben, wie zum Beispiel die Universitäten oder die Kindertagesstätten. Grundlage der Kürzungen ist das so genannte Haushaltssanierungsgesetz vor, das im Februar dieses Jahres vom Parlament beschlossen wurde.

Wie die einzelnen Senatsverwaltungen ihre Kürzungen intern verteilen, ist bislang nur bei einigen klar. Viele waren sich bislang anscheinend nicht ganz sicher, welche Einrichtungen tatsächlich unter das neue Gesetz fallen.

In der Jugendverwaltung soll „linear“ gekürzt werden, sagte Staatssekretär Frank Ebel (SPD) gegenüber der taz. Das heißt, dass alle freien Träger betroffen sein werden. „Es gibt in unserer Verwaltung keine Bereiche mehr, die komplett verzichtbar sind“, begründet Ebel diese Vorgehensweise. Allein die Jugendverwaltung muss im kommenden Jahr 5 Millionen Mark einsparen.

In der Innenverwaltung sind die Arbeitsgemeinschaft Wasserrettungsdienst und der Katastrophen-Hilfsdienst betroffen. Innensenator Eckart Werthebach (CDU) muss nur etwas mehr als 53.000 Mark einsparen. Die Sozial- und Frauenverwaltung, die neben der Jugendverwaltung die meisten freien Träger bezuschusst, hält sich bisher bedeckt. Bei den Frauenprojekten solle nicht im Antigewalt-Bereich und nicht bei Weiterbildungsträgern gespart werden, heißt es inoffiziell. Kulturelle Projekte dagegen werden dem Rotstift zum Opfer fallen.

Die bündnisgrüne Fraktion macht unterdessen gegen die Kürzungen mobil. Sie fordert, dass die Sparmaßnahmen zurückgenommen werden. „Die Abgeordneten wussten wohl damals nicht, was sie beschließen und welchen Umfang das hat“, sagt die grüne Finanzexpertin Camilla Werner. Auch in der SPD regt sich Widerstand. So kritisierte der SPD-Fraktionsvorsitzende Klaus Wowereit in der vergangenen Woche, dass auch bei den staatlichen Bühnen fünfprozentige Kürzungen vorgesehen seien.

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