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Grüne wollen Aussagepflicht

Ströbele: Zeugen im Untersuchungsausschuss zum Reden zwingen – aber nur unter strengster Geheimhaltung

BERLIN taz ■ Die rot-grünen Vertreter im Untersuchungsausschuss zur CDU-Spendenaffäre haben die Nase voll. Das beharrliche Schweigen der wichtigsten Zeugen sei „sehr frustrierend“, klagte Grünen-Obmann Hans-Christian Ströbele gestern in Berlin. Damit das in Zukunft anders wird, setzt er sich für eine Einschränkung des Aussageverweigerungsrechts von Zeugen ein, deren Aussagen „von besonderer Bedeutung“ sind.

Unterstützung bekam Ströbele von seinem sozialdemokratischen Kollegen im Ausschuss: „Das wäre ein großer Vorteil“, sagte SPD-Obmann Frank Hofmann gegenüber der taz. „Ich stecke aber selbst zu direkt drin, um die rechtlichen Fragen ausgewogen beurteilen zu können.“

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Kerstin Müller, äußerte „große Sympathien“ für den Vorstoß Ströbeles, räumte aber ein, dass er in der Grünen-Fraktion ebenso wie bei der SPD umstritten sei. Manche Abgeordnete seien der Meinung, dass eine solche Einschränkung rechtsstaatlicher Prinzipien nicht hinnehmbar sei.

Um die Bedenken zu zerstreuen, betonte Ströbele gestern, die Aussagen müssten in streng geheimen Sitzungen stattfinden und dürften in keinem anderen Verfahren verwendet werden. „Diese Geheimhaltung kann funktionieren“, glaubt Ströbele.

Weitgehend einig sind sich SPD und Grüne, dass die Arbeit der Untersuchungsausschüsse künftig effektiver gestaltet werden muss. So soll es künftig einen Ermittlungsbeauftragten zur Beschaffung und Auswertung von Beweismitteln geben. Diese Aufgabe könnten Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs übernehmen, schlug Ströbele vor.

SPD und Grüne wollen außerdem einen Verhaltenskodex für Ausschussmitglieder erlassen, um Absprachen mit Zeugen zu verhindern. All diese Änderungen sollen „bis Anfang nächsten Jahres“ verabschiedet werden, sagte Müller.

Im Zusammenhang mit der CDU-Affäre will Ströbele notfalls selbst vor den Bundesgerichtshof (BGH) ziehen, falls die Staatsanwaltschaft Saarbrücken kein Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsmann Dieter Holzer aufnimmt. Holzer steht im Verdacht, einen Teil der schätzungsweise 80 bis 90 Millionen Mark weitergeleitet zu haben, die beim Kauf der ostdeutschen Leuna-Raffinerie 1992 durch die französische Elf Aquitaine an Politiker geflossen sein sollen. LKW

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