: Kein Generalverbot
Verfassungsgericht begründet Erlaubnis der Demo von Rechten in Hamburg: Pauschalverbote sind nicht möglich
KARLSRUHE dpa ■ Die grundgesetzlich garantierte Versammlungsfreiheit darf auch für die Rechten nicht auf Dauer eingeschränkt werden. Das ergibt sich aus der am Donnerstag veröffentlichten Begründung des Bundesverfassungsgerichts zu seinem Beschluss vom Wochenende, mit dem es eine Demonstration von Rechtsextremisten in Hamburg unter Auflagen genehmigt hatte.
Bei drohenden Gewalttaten könnten die Behörden die Kundgebung auf einen bestimmten Ort oder Zeitraum beschränken, argumentierte eine Kammer des Ersten Senats. Es dürfe nicht pauschal unterstellt werden, die Demonstration diene der Tarnung einer rechtswidrigen Veranstaltung. Nach den Worten der Richter kann eine Demonstration zwar verschoben oder im Extremfall verboten werden, wenn wegen drohender Gegenaktionen ein „polizeilicher Notstand“ zu befürchten ist. Wenn aber – wie in Hamburg – jede geplante rechtsextremistische Demonstration „mit Gegenaktionen gewaltbereiter Personen des linken politischen Spektrums beantwortet wird“, dann könnten die rechtsextremistischen Demonstranten nicht auf Dauer an der Ausübung der im Grundgesetz garantierten Versammlungsfreiheit gehindert werden.
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