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Studi-Tickets okay

Verfassungsgericht verpflichtet Fußgänger, Auto- und Radfahrer zur Zahlung von erhöhten Studentenbeiträgen

FREIBURG taz ■ Semestertickets für den öffentlichen Nahverkehr sind zulässig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem gestern bekannt gemachten Beschluss. Geklagt hatte ein Student der Duisburger Gesamthochschule.

Das so genannte Semesterticket ermöglicht allen Studierenden einer Universität die kostenlose oder stark vergünstigte Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs. Im Gegenzug werden die Studentenbeiträge deutlich angehoben. Die Vergünstigung für Bus- und Bahnbenutzer wird also letztlich von denen mitfinanziert, die die Uni zu Fuß, per Rad oder weiterhin mit dem Auto ansteuern.

Der Duisburger Student wollte sich an dieser solidarischen Umverteilung allerdings nicht beteiligen. Ohne Erfolg hatte er durch alle Instanzen geklagt. Doch auch Karlsruhe entschied nun, dass die solidarische Ausrichtung des Studitickets „einleuchtend und verfassungsrechtlich unbedenklich“ sei. Wenn nebenbei auch „allgemein-ökologische“ Zielsetzungen verfolgt würden, sei dies „unbedenklich“. Eine monatliche Zusatzbelastung von rund 14 Mark sei im Übrigen auch für die Studenten „hinnehmbar“, die den öffentlichen Nahverkehr gar nicht nutzen wollen.

Quasi nebenbei erklärte Karlsruhe auch erstmals die Verfasste Studierendenschaft für grundgesetzkonform. Der Kläger hatte moniert, dass er schon durch seine bloße Zwangsmitgliedschaft in seinen Grundrechten verletzt sei. In einem weiteren Beschluss entschied Karlsruhe, dass sich ein Asta auch zu verkehrspolitischen Fragen äußern darf, wenn er damit für die Einführung eines Semestertickets wirbt. Solche Äußerungen „wahren ersichtlich den Bezug zu Hochschul- und Studienbelangen.“

Az: 1 BvR 1510/99 / 1 BvR 1410/99 CHRISTIAN RATH

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