: Verfassungsrichter:Recht für Rechte
BERLIN taz ■ Der Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem lehnt eine Einschränkung des Demonstrationsrechts für Rechtsradikale ab. Im taz-Interview sagte Hoffmann-Riem: „Es kann nicht sein, dass das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit nur noch für die gilt, die dem Staat genehm sind“. Kritik übte der Karlsruher Richter an gewalttätigen linken Gegendemonstrationen. Sie verschaffen den „oft kümmerlichen Neonazi-kundgebungen eine Aufmerksamkeit, die sie sonst gar nicht hätten“.
In der Diskussion um ein Verbot der NPD riet der sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf unterdessen zur Zurückhaltung. Er erwarte, dass die Verfassungsrichter einen Verbotsantrag ablehnen. Auch Bundespräsident Johannes Rau blieb skeptisch: „Parteien kann man verbieten, Menschen und ihre Gesinnung nicht.“
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