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Vollrausch bestraft

Zwei Jahre auf Bewährung für Polizist, der betrunken durch die Gegend schoss. Gericht: kein Ausländerhass

Wegen fahrlässigen Vollrauschs hat das Landgericht einen 29-jährigen Ex-Bundesgrenzschützer zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es gestern als erwiesen an, dass der frühere Beamte des Bundesgrenzschutzes in der Nacht zum 5. April mit seiner Dienstwaffe in einem Neuköllner Lokal geschossen hatte. Zuvor hatte der Betrunkene von der Straße aus in ein Wohnungsfenster gefeuert.

Der Beamte handelte laut Gutachten in einem unkontrollierbaren Dämmerzustand. Er sei zur Tatzeit unberechenbar und hoch gefährlich gewesen, sagte der Richter und ordnete ein Alkoholverbot an. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft wegen versuchten Mordes an einem Lokalgast gefordert. Nach Angaben des libanesischen Zeugen hatte er die auf ihn gerichtete Waffe hochreißen können, wobei ein Schuss gefallen sei. Das Gericht meinte jedoch, der Schuss habe sich versehentlich gelöst. Der Angeklagte konnte sich weder an sein Verhalten erinnern, noch hatte er eine Erklärung dafür.

Die Anklage hatte dem Mann auch Ausländerhass vorgeworfen. Dieser Vorwurf habe sich aber nicht bestätigt, hieß es. Ex-Kollegen hatten ausgesagt, der Angeklagte „habe nie Probleme mit Ausländern gehabt“. DPA

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